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Kategorie: Deutsche Artikel

Klaus_VclavAm kommenden Dienstag, dem 26. März, soll das Verfassungsgericht die Anklage gegen Václav Klaus behandeln.  Wenn es zu keinem Ergebnis kommen sollte, ist beabsichtigt, am Dienstag, dem 9. April,  Ing. Klaus zu einer Anhörung einzuberufen und zur Vernehmung zu laden. Das Verfassungsgericht verfolgt derzeit aufmerksam die Medien zum Ausgang des Themas. Im Plenum steht es nun angeblich 50 zu 50. Das wäre ein positiver Schritt in Richtung der  früheren Verfassungsbeschwerde.

 

Der am 14. März ausgeschiedene Präsidenten-Kanzler Weigl schrieb, dass es in der KPR (Kanzlei des Präsidenten) keine schriftliche Dokumente über die Amnestie gäbe, auch nicht in der Abteilung für juristische und legislative Angelegenheiten. Das gleiche wurde vom Leiter der Regierungskanzlei bestätigt. Die Regierungskanzlei verfügt weder über Unterlagen noch über Informationen, wie die Gegenunterzeichnung verlief. Lediglich in den Archiven des Innenministeriums ist ein Original-Dokument über die Amnestie-Entscheidung deponiert, welches mit Unterschriften von Václav Klaus und Petr Nečas versehen ist, allerdings ohne Datumsangabe. Dem ist ein knapper Brief der KPR vom 31. Dezember 2012 beigefügt, unterzeichnet von Frau Říman, der Ehefrau von Martin Říman. Dieser Brief wurde am Vormittag des 2. Januar an das Ministerium des Innern weitergeleitet. Am 3. Januar sagte JUDr. Římanová von juristische Abteilung der KPR jedoch, dass sie von Amnestie erst aus den Medien erfahren habe. Sie lehnte es ab, die Amnestie ex post zu überprüfen und meinte, dass ihr deren Reichweite missfiele.

Der gesamte Vorgang hat weder eine Eingangs-Nummer noch eine Kennziffer und wurde auch nirgendwo archiviert. Es spielt keine Rolle, dass es sich hierbei um eine geheime Staatsangelegenheit handelte. Damit wurden jedenfalls die gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Schriftverkehrs verletzt. Hinzu kommt, dass der Sekretär des Präsidenten, Jakl, der stolz über seine Urheberschaft berichtete, nicht der Verschwiegenheitspflicht  unterliegt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Unterzeichnung  am Nachmittag des 1. Januar stattfand, also erst nach der Neujahrsansprache des Präsidenten, in der er bereits die Amnestie verkündete. Hatte der Premierminister Kenntnis von der Abolition?  Und wie steht es mit seiner engsten Mitarbeiterin? Und etlichen rechtlichen Beratern von Vaclav Klaus? Ein seltsame Aktion mit unabsehbaren Folgen.

Soviel zu den Informationen, die ich aus einer vertrauenswürdigen Quelle erhalten habe. Es wird interessant sein, zu verfolgen, wie Präsident Miloš Zeman unter diesen Umständen sein Versprechen, das Burg-Archiv aufzusuchen und die Öffentlichkeit über die Amnestie zu informieren, halten wird...?! Sicherlich ist die  Öffentlichkeit daran interessiert, endlich Informationen darüber zu erhalten, und auch, warum er möglicherweise sein Versprechen nicht einlösen wird.

Miloš Zeman hat öffentlich verkündet, dass er immer sein Wort hält. Hoffen wir also, dass er sein Versprechen erfüllt und nicht, wie nach dem Mandatsvertrag mit JUDr. Zdenek Altner vom 2.5.1997, den er persönlich unterzeichnete, vertragsbrüchig wird.

Wenn nichts Unvorhergesehenes eintritt, werde ich am Montag wichtige Dokumente zu diesem Thema veröffentlichen.


Jan Šinágl, 23. März 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

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