Am 21. März 1991 trat das Gesetz über die „außergerichtliche Rehabilitierung“ in Kraft. Dabei ging es um die Rückgabe von Immobilien und Grundstücken, die zwischen 1948 und 1989 durch die Kommunisten konfisziert oder verstaatlicht worden waren. Die sogenannte Restitution wurde zu einem bedeutenden Element der wirtschaftlichen Transformation in der Tschechoslowakei nach der politischen Wende.
Entsprechende Objekte musste nicht nur der Staat zurückerstatten, sondern auch die aktuellen Eigentümer, die diese während der kommunistischen Herrschaft käuflich erworben hatten. Erschwert wurde die Rückgabe in vielen Fällen durch die Bedingung, dass der Begünstigte in der ČSFR und später in der Tschechischen Republik einen dauerhaften Wohnsitz haben musste. Das wurde 1994 vom Verfassungsgericht aufgehoben. Weiter ausschlaggebend blieb aber die tschechische Staatsbürgerschaft.
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