Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Klage tschechischer Eltern abgewiesen, die sie bezüglich der Impfpflicht ihrer Kinder eingereicht hatten. In seiner Entscheidung von vergangener Woche führt das Gericht an, daß der tschechische Staat mit der Impfpflicht nicht gegen das Recht der Bürger auf Privatsphäre und Familienleben verstoße. Das Urteil betrifft insgesamt sechs Klagen. Die erste von ihnen wurde bereits 2013 in Straßburg eingereicht. In den meisten Fällen ging es um die verweigerte Aufnahme der nicht-geimpften Kinder in Vorschuleinrichtungen.
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