
Achttausend "ausgestorbene" Rechtsnormen, Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die das Gesetzbuch in den letzten 100 Jahren überschwemmt haben, sollen vom Gesetzgeber im Jahr 2022 aus dem Gesetzbuch entfernt werden. Das Innenministerium verfügt bereits über ein Inventar dieser Personen. Die Nachkriegsdekrete von Präsident Edvard Beneš, durch die die ansässigen Sudetendeutschen ihrer Bürgerrechte und ihres Eigentums beraubt und nach Deutschland deportiert wurden, sind jedoch nicht enthalten.
Der Grund dafür ist, dass diese Dekrete zwar die Merkmale längst überholter Rechtsvorschriften aufweisen, aber immer noch "bedeutende politische oder internationale Auswirkungen" haben sollen. Hinzuzufügen ist, dass die Befürchtungen bezüglich dieser "internationalen" Dekrete völlig unbegründet sind: Die Dekrete würden selbstverständlich zum jetzigen Zeitpunkt und nicht rückwirkend aus dem Gesetzbuch gestrichen, so dass etwaige Restitutionsansprüche der Sudetendeutschen von vornherein keine Chance hätten.
In Deutschland gibt es dafür immerhin einen Präzedenzfall. So wie in unserem Land ein Gesetz aus den frühen 1990er Jahren die Grenze für die Rückgabe von beschlagnahmtem Eigentum auf den Februar 1948 festlegte, wurde in Ostdeutschland ein Gesetz verabschiedet, wonach nur Eigentum zurückgegeben werden sollte, das nach der Gründung der DDR 1949 beschlagnahmt wurde.
Unser heimisches Schreckgespenst
Die "politischen Implikationen" sind jedoch etwas ganz anderes. Mit der ehrenwerten Ausnahme der Volkspartei haben viele Kommunalpolitiker die Nachkriegsverordnungen über dreißig Jahre lang zur schamlosen Manipulation der Wählerschaft genutzt.
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