Beschluss des Bezirksgerichts in Tachau / Tachov vom 25. Mai 2020: Astrid Schmidts Ansuchen zur Rehabilitation ihrer Familie, einschließlich ihres Vaters Gerhard Schmidt (1939-1977), der erschossen wurde, als die Familie versuchte, aus der Tschechoslowakei in die Bundesrepublik zu flüchten, wurde stattgegeben. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dem Antrag an und verzichtete auf ihr Beschwerderecht. Schadenersatzanspruch in der Höhe von 407 Kč (ca. 15 €) wurde geltend gemacht. Hier sehen Sie die Ausführungen Jan Šinagls dazu.
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