Jan Šinágl angažovaný občan, nezávislý publicista

   

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Citát dne

Karel Havlíček Borovský
26. června r. 1850

KOMUNISMUS znamená v pravém a úplném smyslu bludné učení, že nikdo nemá míti žádné jmění, nýbrž, aby všechno bylo společné, a každý dostával jenom část zaslouženou a potřebnou k jeho výživě. Bez všelikých důkazů a výkladů vidí tedy hned na první pohled každý, že takové učení jest nanejvýš bláznovské, a že se mohlo jen vyrojiti z hlav několika pomatených lidí, kteří by vždy z člověka chtěli učiniti něco buď lepšího neb horšího, ale vždy něco jiného než je člověk.

 


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Jan Šinágl,
předseda SODALES SOLONIS o.s.

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Klaus_jako_NapoleonEin Brief an Milan Štěch, den Vorsitzenden des Senats der Tschechischen Republik zur Initiierung entsprechender Schritte und Maßnahmen

… Václav Klaus scheint seit geraumer Zeit wie von Sinnen zu sein, er verhält sich vollkommen verantwortungslos, irrational und ist unfähig zur Selbstreflexion, ganz zu schweigen von seiner mangelnden Enthaltung in politischen Angelegenheiten, von seinem Nicht-Einstehen für die Schwachen und seiner nicht vorhandenen Kritik der kolossalen Korruption. Es ist undenkbar, dass Klaus an dem gegenwärtigen Geschehen bei der Oberstaatsanwaltschaft in Prag nicht beteiligt wäre. Er weist unbestreitbare Züge eines kranken Menschen auf und verhält sich in der Öffentlichkeit unnatürlich und unnormal. Er missbraucht öffentlich und völlig hemmungslos sein Amt zu seinem eigenen Vorteil und für seine eigenen Machtziele. Klaus´ Verbleiben im Amt bedroht zunehmend unser Land, im Interesse des Erhalts der Sicherheit unseres Landes ist daher sein Verbleiben im Amt unhaltbar und durch nichts zu rechtfertigen. Vom Ansehen unseres Landes gar nicht erst zu sprechen, denn schlechter kann es nicht mehr werden...

 

Absender: SODALES SOLONIS o.s., Nejedlých 335, 267 53 Žebrák

 

Empfänger:

Milan Štěch

Předseda Senátu České republiky

Valdštejnské náměstí 17/4

118 01  Praha 1

 

Betrifft: Rücktritt von Václav Klaus vom Amt des Präsidenten der Tschechischen Republik

 

 

Žebrák 28. Februar 2012

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

 

in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender des Senats und der laut geltendem Recht offensichtlich einzigen Institution, in deren Macht es steht, entsprechende Schritte zum Rücktritt des tschechischen Präsidenten in die Wege zu leiten, erlaube ich mir sowohl als Vorsitzender des Bürgervereins SODALES SOLONIS o.s. als auch in meinem Namen Sie dazu aufzufordern, so schnell wie möglich Verhandlungen zu initiieren, die zum beschleunigten Rücktritt von Václav Klaus vom Amt des Präsidenten der Tschechischen Republik führen.

Sicherlich muss ich Ihnen die bekannten Fakten nicht in Erinnerung rufen und bis ins Detail schildern – beispielsweise die Sache mit dem „chilenischen Füller“, den der Staatspräsident schamlos „eingesackt“ hat, seine präsidialen Wagenkolonnen, die Kreationen von Meisterkonditoren während seines Besuchs im Kurort Kyselka, die von ihm erlassenen Begnadigungen von Zdeněk Kratochvíl, Karl Steiniger, Anna Beneš und Tomáš Sláma, der ein Freund des berüchtigten und ermordeten Mafioso František Mrázek war. Oder etwa die von Klaus wiederholt geäußerte Erwägung, Jan Sváček für das Amt des Verfassungsrichters vorzuschlagen, obwohl der Senat ihn abgelehnt hatte. Zu erwähnen ist auch die neueste Absicht des Ehepaars Klaus, für sich einen Luxussitz im Wert von 65 Mio. Kč zu erwerben, ganz zu schweigen von den 100 Mio. Kč, die vermittels Martin Roman ausgerechnet diejenige Privatschule als jährlichen und regelmäßigen Zuschuss erhält, die der Sohn des Präsidentenpaares sowie viele Kinder der Neureichen besuchen. Die Privatschule wird also im wesentlichen aus Steuergeldern gefördert. Und all dies geschieht, während der normale Bürger immer kürzer treten muss – genauso wie der Staat. Auch aus diesem Blickwinkel betrachtet ist das Verhalten des Präsidentenpaares absolut skandalös – es ist mit nichts zu entschuldigen, denn es hat mit der Würde, dem Wesen und dem Auftrag des höchsten Amtes nichts zu tun.

Eine Begnadigung unter der Bedingung zu gewähren, sich um den pflegebedürftigen Ehemann zu kümmern, ist eine Ungeheuerlichkeit, denn Anna Beneš stand auch ohne Begnadigung jederzeit die Möglichkeit frei, ihren Mann zu pflegen. Eine solche Begründung verhöhnt den gesunden Menschenverstand und alle Bürger dieses Landes, d.h. auch Sie als Politiker, wenn Sie in dieser Angelegenheit schweigen und untätig bleiben. Dies ist umso mehr der Fall, wenn der einzige und klar erkennbare Zweck einer Begnadigung darin besteht, Anna Beneš ein sauberes Strafregister und Straffreiheit zuzusichern, um sie so in einer verantwortungsvollen leitenden Position zu halten. Von jedem unabhängigen Gericht wäre Frau Beneš wegen erwiesenem Betrug und Korruption zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Václav Klaus, der Amtsinhaber unseres höchsten verfassungsmäßigen Amtes, empfindet keine Schande für sein Tun (es ist offensichtlich, dass er nicht in der Lage ist, sie wahrzunehmen), nein, sein Handeln bedeutet nicht Schande für ihn, sondern für das ganze Volk, unsere Bürger sowie unsere politischen Repräsentanten, die untätig und ohnmächtig zusehen und bislang keine adäquate Reaktion gezeigt haben. Inzwischen nimmt die Angelegenheit auch internationale Ausmaße an. Die Welt nimmt unser Land langsam nicht mehr für voll. Wir gelten mehr oder weniger als eine „Lachnummer“, als ein trauriges Beispiel für eine „Bananenrepublik“ mitten im Herzen Europas.

Ich möchte darauf vertrauen können, dass der Senat unter Ihrer Führung zügig die erforderlichen Schritte unternimmt und seinem verfassungsmäßigen Auftrag gerecht wird. Die Verfassung der Tschechischen Republik verpflichtet den Senat zu einem solchen Handeln. Der amtierende Präsident der Tschechischen Republik hat inzwischen jeglichen Rückhalt von Seiten anständiger und informierter Bürger verloren und hätte ihn zweifelsohne auch schon bei allen anderen Bürgern verloren, wenn diese objektiv über sein wahres Handeln und seinen Charakter informiert werden würden. Aufgrund seines Verhaltens ist der Präsident nicht würdig, im höchsten verfassungsmäßig verbrieften Amt zu verbleiben, das er auf seine Art nach wie vor missachtet. Václav Klaus dient nicht dem Land und dessen Bürgern, sondern missbraucht seine Position für die Durchsetzung persönlicher Ziele und für das persönliche Wohl, das im Widerspruch zum Wohl unserer Gesellschaft, also unserem Land und dessen Bürgern steht. Meiner Meinung nach hat er sich auch des Landesverrats schuldig gemacht. Es macht grundsätzlich keinen Unterschied, ob Václav Klaus´ unmoralisches Handeln seinen Ursprung in dessen Charakter hat oder Ausdruck einer psychischen Erkrankung ist.

Václav Klaus scheint seit geraumer Zeit wie von Sinnen zu sein, er verhält sich vollkommen verantwortungslos, irrational und ist unfähig zur Selbstreflexion, ganz zu schweigen von seiner mangelnden Enthaltsamkeit in politischen Angelegenheiten, von seinem Nicht-Einstehen für die Schwachen und seiner nicht vorhandenen Kritik der kolossalen Korruption. Es ist undenkbar, dass Klaus an dem gegenwärtigen Geschehen bei der Oberstaatsanwaltschaft in Prag nicht beteiligt wäre. Er weist unbestreitbare Züge eines kranken Menschen auf und verhält sich in der Öffentlichkeit unnatürlich und unnormal. Er missbraucht öffentlich und völlig hemmungslos sein Amt zu seinem eigenen Vorteil und für seine eigenen Machtziele. Klaus´ Verbleiben im Amt bedroht zunehmend unser Land, im Interesse des Erhalts der Sicherheit unseres Landes ist daher sein Verbleiben im Amt unhaltbar und durch nichts zu rechtfertigen. Vom Ansehen unseres Landes gar nicht erst zu sprechen, denn schlechter kann es nicht mehr werden...

Wenn die bestehende Gesetzgebung es dennoch nicht ermöglicht, einen offenkundig kranken Menschen, der sich nicht zuletzt auch selbst gefährdet, des Amtes zu entheben, so bitte ich Sie, in einem Schnellverfahren Schritte in jene Richtung einer Gesetzesänderung zu unternehmen, die eine solche Möglichkeit schafft.

Sollte der Senat diesbezüglich nichts unternehmen, so wäre es bestenfalls ein Beweis für seine Handlungsunfähigkeit. Ich möchte nicht den Gedanken aufkommen lassen, dass der eigentliche Grund - trotz aller kritischen Worte einiger Senatoren - in Wirklichkeit der ist, dass sie sich so selbst in Gefahr bringen würden, was grundsätzlich ihre Unabhängigkeit in Zweifel ziehen würde.

Die Spannung und Unzufriedenheit in der Bevölkerung wächst Tag für Tag. Der Staat und die Mehrheit seiner Bürger leiden inzwischen am akuten Geldmangel. Dabei lässt der Staat zu, dass Hunderte Milliarden von EU-Geldern straffrei gestohlen werden, Gelder aus der ehrlichen Arbeit von Bürgern, die unserem Land so sehr fehlen. De facto werden auf diese Weise die Bürger vom Staat für Schulden „bestraft“, die sie überhaupt nicht verursacht haben. Daher lässt sich nicht ausschließen, dass die Spannung in der Bevölkerung bald eskalieren wird, sollte der Staat seiner Pflicht nicht nachkommen, dem Land und seinen Bürgern zu dienen und Rechtmäßigkeit und Gerechtigkeit zu garantieren. Es könnte durchaus bald eine Situation aufkommen, in der berechtigte Unzufriedenheit und Zorn sich gegen jene wenden könnten, die in der Pflicht stehen zu handeln, es aber nicht tun. Die Situation könnte außer Kontrolle geraten. Wem dies gerade recht wäre und wer sich dies wünscht, brauche ich Ihnen nicht zu erklären.

Ich danke Ihnen im Voraus für die Mitteilung sowohl Ihrer persönlichen Haltung bezüglich dieses Aufrufs als auch der des Senats. Ich bin im Begriff, die öffentlich-rechtlichen Medien sowohl in der Tschechischen Republik als auch im Ausland (in deutscher und englischer Version) über diesen Aufruf in Kenntnis zu setzen. Auf die gleiche Art und Weise werde ich die Medien auch über Ihre Antwort informieren.

 

Ich wünsche Ihnen und dem Senat den nötigen Mut zum Handeln!

Mit Hochachtung vor Ihrer unveräußerlichen Verantwortung.

 

Jan Šinágl

Vorsitzender von SODALES SOLONIS o.s.

 

 

Zur Kenntnisnahme:

Generalstaatsanwalt JUDr. Pavel Zeman

Premier Petr Nečas

Vorsitzender des Verfassungsgerichts JUDr. Pavel Rychetský

Vorsitzende des Parlaments Miroslava Němcová

Justizminister JUDr. Jiří Pospíšil

Innenminister Jan Kubice

 

P. S.

Martin Roman ist ehemaliger Generaldirektor des größten staatlichen Unternehmens ČEZ, der kürzlich zurückgetreten ist. Er wurde daraufhin Aufsichtsratsvorsitzender von ČEZ;

auf diese Weise hat er seine Macht behalten, nur übt er sie jetzt unsichtbarer aus. In seiner Funktion als Generaldirektor belief sich sein Gesamteinkommen auf 1 Mio. Kronen pro Tag.

 

Tschechische Version: Výzva k odstoupení Václava Klause z funkce presidenta České republiky!

Englische Version: Resignation of President of the Czech Republic Václav Klaus


 

Die Antwort von Milan Štěch, der Vorsitzender des Senates der Tschechischen Republik

 

Das Parlament der Tschechischen Republik

Der Senat

Milan Štěch

Vorsitzender

 

 

Prag, 9. März 2012

Geschäftszeichen:2525/2012/S

 

 

Sehr geehrter Herr Šinágl,

 

mit Interesse habe ich Ihren von Ihnen eingesandten Brief gelesen. Sie stellen darin die Forderung auf, der Senat solle gegen den Staatspräsidenten Schritte in die Wege leiten, um so eine Amtsenthebung zu ermöglichen.

Ihre Forderung begründen Sie mit einer Aufzählung von öffentlichen Taten, die aus Ihrer Sicht eine ausreichende Begründung für die Schritte liefern, einen „beschleunigten Rücktritt von Václav Klaus“ durchzuführen.

Die Situation stellt sich allerdings weitaus komplizierter dar. Die Verfassung der Tschechischen Republik kennt grundsätzlich zwei Gründe für die vorzeitige Beendigung des präsidialen Mandats. Der eine Grund betrifft den Fall, wenn das Staatsoberhaupt aus „schwerwiegenden Gründen“ nicht in der Lage ist, das Amt auszuüben. Der zweite Grund, der im Artikel 65 des Grundgesetz unseres Landes verankert ist, lautet folgendermaßen: „Der Staatspräsident kann wegen Landesverrats verfolgt werden, und zwar vor dem Verfassungsgericht, wenn der Senat eine Klage gegen ihn einreicht. Das Strafmaß kann der Verlust des präsidialen Amtes sein; so wird die Rechtswirksamkeit des Amtes wiedererlangt.“

Obwohl das Verhalten des Amtsinhabers, dessen zweite Amtszeit binnen kurzem abläuft, sich oft als problematisch darstellt, kann von Landesverrat oder einem anderen schwerwiegenden Motiv, das das Einreichen einer entsprechenden Klage rechtfertigen würde, schwer die Rede sein. Auch unter den Senatoren – durch alle politischen Parteien hindurch – herrscht mehrheitlich keine andere Meinung.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Štěch

 

an Herrn

Jan Šinágl

Vorsitzender des Vereins

SODALES SOLONIS

 

P.S.

Ich habe von Milan Štěch, dem Vorsitzenden des Senats, keine anders lautende Antwort erwartet, genauer gesagt: Ich konnte keine andere Antwort erwarten. Der Senat ist nämlich, zumindest dessen überwiegende Mehrheit, ist in der Angelegenheit einer Abberufung des Staatspräsidenten Václav Klaus nicht ganz frei und unabhängig. Durch eine Initiative zur Abberufung, resp. Amtsenthebung des Staatspräsidenten oder gar zur Anklage gegen sein erwiesenermaßen gesetzes- und verfassungswidriges Handeln, das auch im Widerspruch zu den guten Sitten, dem gesunden Menschenverstand und dem Grundgesetz der Tschechischen Republik steht, würde der Senat bzw. eine nicht geringe Anzahl seiner Senatoren zwangsläufig auch sich selbst gefährden. Sicherlich weiß auch Václav Klaus einiges über die Vergangenheit des einen oder anderen Senatoren. Als ein versierter Manipulator in Sachen Macht vermag er es meisterlich, seine Informationen stets zum eigenen Gunsten zu nutzen. Unter vier Augen geben einem die Senatoren Recht, doch sie spielen zwecks Wahrung eigener Interessen lieber die Rolle der Feiglinge und Diener. Ich zitiere aus dem vom Senator Petr Pithart verfassten Artikel Der Staatspräsident handelte nicht verfassungskonform, der in Lidové Noviny erschienen ist: „Der Ministerpräsident hat sich gebeugt (Václav Klaus hatte den Vorschlag zur Abberufung des Kultusministers nicht unterschrieben. Anmerkung von J.Š.), statt in einer Situation, wo er nicht in der Lage war, die Regierung nach eigenen Vorstellungen zusammenzustellen, seinen Rücktritt zu erklären. Und die Senatorinnen und Senatoren stellen sich bislang nur unter vier Augen die große Frage, ob ein Verrat des Gelöbnisses, das Grundgesetz zu wahren, nur einen kleinen oder einen großen Verrat darstellt. So stelle ich jetzt die Frage: Sollten wir nicht beim Verfassungsgericht anfragen?“ Selbstverständlich fragt der Senat nicht an und „die Karavane kann weiterziehen“. Die Tschechische Republik kann von der Haltung der Bürger, der Medien und der Polizei in der Bundesrepublik Deutschland bezüglich des Rücktritts des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulffs und der gegen ihn eingeleiteten Ermittlungen nur träumen. Die Frage bleibt, wie lange sich unser Land diesen unerträglichen und moralisch verwerflichen Zustand noch leisten kann.

 

Jan Šinágl, 15.03.2012

 

 

 

 

 

 

 

 

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