Mladic hat weniger ermorden lassen als Benes. Mladic hat weniger vertrieben als Benes.
Gemäß UN-Konvention ist der Tatbestand des nicht verjährbaren Völkermordes gegeben, wenn die Absicht erwiesen ist, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teteilweise zu zerstören.
Was hat Mladic getan?
Mladic hat weniger ermorden lassen als Benes.
Mladic hat weniger vertrieben als Benes.
Der Unterschied ist, daß Mladic Bosnier und Kroaten ermorden und vertreiben ließ, während Benes Deutsche und Ungarn ermorden und vertreiben ließ.
Mladic tat dies in Kriegszeiten, Benes in Friedenszeiten.
Mladic tat dies während des Krieges, Benes tat dies nach Ende des Zweiten Weltkrieges gemäß dem seit 1919 gehegten Wunsch von Masaryk und ihm "diese Gebiete schnell zu entgermanisieren" wie dies Frau Daniela Horakova 1998 in der Monatszeitschrift "Svedomi" Nummer 11 bei "Frydek-Mistek" veröffentlichte. Trotz dieser historischen Tatsache entschuldigt Benes das Verbrechen der Vertreibung und die jeweiligen Folgen wie Mord, Vergewaltigungen und Raub mit nationalsozialistischen Verbrechen.
In dem Brief vom 17.2.1941 bestätigt der polnische Präsident Sikorski Seiner Exellenz Dr. Ed. Benes: "Ihren Standpunkt zum Transfer der Deutschen haben Sie bereits im Jahr 1938 zum Ausdruck gebracht, was mit den polnischen Plänen in Einklang steht."
Für die kollektive Ermordung und Vertreibung von Bosniern und Kroaten wird Mladic also jusistisch zur Verantwortung gezogen.
Die Benes-Dekrete, die die kollektive Ermordung und Vertreibung von Deutschen und Ungarn legalisieren sind aber seit dem 24.April 2002 ein Bestandteil des europäischen Rechts, da sie gemäß dem tschechischen Parlament unbestreitbar, unantastbar und unveränderbar sind.
Dekret 5: Diskriminierung von Deutschen und Ungarn (hält bis heute an) - in der EU verboten
Dekret 28: Rassismus (hält bis heute an) - in der EU verboten.
Dekret 126: Zwangsarbeits-Sondereinheiten (Sklavenarbeit)
Dekret 12: entschädigungslose Enteignung landwirtschaftlichen Vermögens
Dekret 108: Konfikation feindlichen Vermögens
Einschließlich Dekret 115: - das Straffreiheitsdekret für Verbrechen gegen die Menschlichkeit!
Somit gibt es nach Auffassung der europäischen Rechts- und Wertegemeinschaft und der UN zu recht kollektiv bestrafte Deutsche und Ungarn und zu unrecht kollektiv bestrafte Bosnier und Kroaten.
Eine Kollektivbestrafung gibt es in einem demokratischen Rechtsstaat nicht - sagen die Politiker.
Somit würde mit zweierlei Maß gemessen. Aber vor dem Gesetz sind alle gleich - sagen die Juristen.
Selbstverständlich hat es bei den Sudetendeutschen auch grundschlechte und herzensgute Menschen gegeben - wie in jeder Volksgruppe.
Unwillkürlich fragt man sich aber, was man verbrochen hat, als man mit 5 Jahren in einen Viehwaggon gesperrt, entehrt und entrechtet aus seiner Heimat vertrieben wurde?
Es waren Alte, Frauen und Kinder sowie Kranke, die in der Lagern oder Gefängnissen umkamen. Ihr einzigstes Verbrechen war - sie waren Deutsche oder Ungarn.
Selbst ehemalige Widerstandskämpfer mußten ihre Heimat verlassen - wenn sie Deutsche waren.
Flüchtlinge aus Schlesien, Kinder der Kinderlandverschickung, Verwundete in den Lazaretten Soldaten die die Waffen übergeben hatten - wo sind sie geblieben?
Primär ist nicht entscheidend wieviele Opfer umgekommen sind, sondern WIE und WARUM sie umgekommen sind.
Rüdiger Stöhr, 3.6.2012
http://www.facebook.com/pages/Sudetenland-CZ/217258788299438
Nürnberg 2012: 63.Sudetendeutscher Tag
ST Nürnberg 2012 - Artikel aus den tschechischen Zeitungen
Die Sudetendeutschen in der ČSR bis zum Münchner Abkommen (1918-1938):
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