Der Aktivist leugnet den Genozid nicht, nur die amtliche Interpretation der Geschichte. Darin besteht sein "Verbrechen".
Jeder Liberale sollte sich gegen die Strafverfolgung von Jan Šinágl erheben. Allerdings könnte man die Angelegenheit auch unter einem anderen Aspekt betrachten. Wenn dieser Aktivist strafverfolgt wird, bricht ein Streit aus, der so manches ans Tageslicht bringen könnte. Warten wir es ab.
Was war eigentlich so schrecklich an Šinágls Verhalten, dass man ihn der Leugnung des Genozids bezichtigt? Hat er die Existenz der Gaskammern in Auschwitz geleugnet? Hat er die Völkermordmaschinerie des dritten Reiches geleugnet? Ist er einer von denen, den man – ohne weitere Attribute – als „Leugner“ bezeichnen kann? Ach wo. Angeblich hat er auf grobe Art die an den Tschechen während der Heydrich-Ära im Protektorat begangenen Naziverbrechen angezweifelt.
Daraus ergeben sich grundlegende Fragen: Hat Šinágl wirklich die zwischen September 1941 und Mai 1942 begangenen Naziverbrechen angezweifelt? Wenn ja, ist das strafbar? Gibt es – neben der Auschwitz- und Armenier - auch eine Protektoratslüge?
Vorweg lässt sich feststellen, dass es gar nicht um Šinagl selbst geht. In Wahrheit geht es um die allgemeine Rede-, Meinungs- und Interpretationsfreiheit bezüglich der Fragen der Geschichtsereignisse. Es geht um die Freiheit, die heutige Einstellung zu den Ereignissen der 40er Jahre zu interpretieren oder zu kritisieren. Davon ist jeder betroffen, der sich zu diesem Thema äußert.
Jan Šinágl ist ein Mensch, der sich der hiesigen Norm entzieht. Er gehört zu denen, die von der Mehrheit im besseren Fall als eigensinnig, im schlechteren als Dummkopf bezeichnet werden. Und wer ihn öffentlich verteidigt, wird als Spinner angestempelt. Stimmt, Jan Šinágl interpretiert die Fakten äußerst zugespitzt. Aber ist das ein Verbrechen? Wenn wir uns seine Artikel anschauen, die die Klage begründen sollen, so finden wir darin keine Leugnung der Naziverbrechen. Er setzt sie lediglich in einen ungewohnten Kontext. Aber er leugnet sie nicht.
Erstens: Die Opferzahl im Protektorat während der Heydrichregierung ist nur ein Bruchteil der Opferzahl des Nachkriegsgenozids (sprich an den Sudetendeutschen) und kann nicht verglichen werden mit der Situation der kommunistischen Regierung in den 50er Jahren.
Zweitens: durch das Nazimassakers in Lidice "wurden 172 Menschen (ich bemerke, nur Männer in der Zeit des Krieges) getötet".
Nun bilden Sie sich Ihre eigene Meinung. Ja, Šinágl hat im Hinblick auf das Lidice-Massaker nur die gleich vor Ort erschossenen Männer eingerechnet und nicht die Frauen und Kinder, die aus den Konzentrationslagern nicht zurückkehrten (insgesamt 340 Opfer). Das mag abartig und gar hässlich wirken. Aber ist das eine Leugnung der Nazi-Verbrechen? Muss man deshalb Anklage erheben? Wird hierdurch gar der Straftatbestand der Leugnung des Genozids erfüllt? Falls Sie das bejahen, sagen Sie ein klares A. Doch dann sollten Sie auch das B hinzufügen. Dazu kommen wir gleich noch.
Denken wir ab und zu umgekehrt
Von der Strafverfolgung wegen Leugnung des Genozids wird in den Ländern Gebrauch gemacht, in denen „er passierte“. Diese Logik erkennt auch eine Reihe von Liberalen an, obwohl sie normalerweise die uneingeschränkte Redefreiheit predigen. In den betreffenden Ländern kann man die Indizien gut erkennen, vor allem bei den Menschen, die eine eintätowierte Nummer aus Auschwitz auf dem Arm tragen, wodurch sich das Leugnen dieses Unheils – und damit auch eine mögliche Wiederholung – per Gesetz verbietet.
Leider kann ein Gesetz nicht alle Situationen und Eventualitäten erfassen. Z.B. behauptete der französische Holocaust-Leugner Robert Faurisson, dass die Krematorien in Auschwitz nur Attrappen gewesen seien – und spitzfindig gesehen, hatte er sogar Recht, denn die Originale haben die im Rückzug begriffenen Nazis zerstört. Umgekehrt kann man einen unschädlichen Aktivisten zum "Holocaust-Leugner" machen, wie im Fall Jan Šinágl.
Deshalb sagen wir erneut ganz deutlich: die Interpretation der Fakten ist keine Leugnung – selbst wenn sie uns nicht gefällt. Wenn Šinágl schreibt, dass das kommunistische Regime in den 50er Jahren schlimmer war als die Naziregierung vor dem Heydrichattentat, ist es seine Interpretation und er hat ein Recht darauf, sie zu äußern. Damit leugnet er doch keine Verbrechen, egal ob braun oder rot, er stellt sie nur in eine ungewöhnliche Reihenfolge.
Meinen Sie, dass es anders war? Dann diskutieren Sie darüber, das sollte doch kein Problem sein. Empfehlen Sie z.B. den Leuten, sich vorzustellen, wenn es umgekehrt gekommen wäre und die Nazis die Kommunisten besiegt hätten. Wäre es etwa für uns besser gewesen, wenn die Nazis in aller Ruhe ihre Pläne hätten zu Ende bringen können? Wie viele hätten überlebt im Vergleich mit der Regierung des Kommunismus?
Sich das umgekehrt vorzustellen, ist keine schlechte Methode und dazu inspiriert Šinágl – wenn auch ungewollt. Auf seiner Web hat er einen Brief von Ulla Lang an den Bundespräsidenten Gauck veröffentlicht. Lang schreibt, in Lidice habe es keine "unzähligen Opfer" gegeben, denn die Frauen und Kinder wurden nicht ermordet. Diejenigen, die ins Konzentrationslager geschickt wurden wurden also nicht gemordet und gehören nicht zu den Opfern? Pfui. Falls es Ihnen aber als eine Leugnung des Verbrechens vorkommt, vergleichen Sie es mit der gängigen tschechischen Einstellung zu den Opfern des Lagers in Lety. Auch da hören wir doch, dass die Zigeuner dort nicht ermordet wurden, sondern den schlechten hygienischen Bedingungen unterlagen.
Und da sind wir bei dem auf A folgenden B angekommen. Wer A sagt, also dass Šinágl die Nazi-Verbrechen an Tschechen herabsetzt, sollte auch B hinzufügen, also dass ebenso – auch von offiziellen Stellen – die Verbrechen an Zigeunern herabgesetzt werden, ohne dass es jemanden stören würde.
Protektoratslüge?
Weder lügt Šinágl gezielt, noch leugnet er Verbrechen, er interpretiert sie nur so, dass sie sich der eingedrillten Art des Denkens entziehen. Falls seine Strafverfolgung fortgesetzt werden sollte, falls ihm ein Gericht drohen sollte, gewinnt der Beobachter das Gefühl, dass hier inoffiziell ein Paragraph mit dem Arbeitsnamen "Leugnung des logischen Ausgangs der Geschichte" verankert wird.
In der Praxis würde es eine Zementierung einer "Protektoratslüge" bedeuten. Und das wäre schon eine sehr flexible Auslegung des Gesetzes gegen die Leugnung des Genozids. Nein, lasst Šinágl schreiben und feilt an eurer eigenen Argumentation.
LN, 14.7.2012 (Volkszeitung)
P.S.
Die Politiker in Tschechien und Deutschland befürchten vermutlich, dass die Sache eine öffentliche Diskussion entfachen könnte. Es wundert mich nicht, dass nun plötzlich die meinen Fall betreffenden Polizeiunterlagen, samt meiner umfangreichen Angaben zur Genozid-Frage, verschwunden sind, angeblich auf dem Postweg zur Staatsanwaltschaft. Es ist davon auszugehen, dass es um dieses Thema erstmal wieder etwas still werden soll. Ich gehe davon aus, dass das politisch arrangiert wurde. Ich kenne die Tricks. Die finden immer einen Weg, brisante Themen flachzuhalten. D-Radio Prag kein Wort, Landeszeitung cz kein Wort, SD-Zeitung kein Wort, D-Fernsehen kein Wort, SDL Büro in Prag kein Wort, SDL–Führung kein Wort… Man könnte ja die "guten" Beziehungen kaputt machen. Zur Zeit werden 40 (!) Folgen über die Heydrich-Zeit im CZ-TV ausgestrahlt. Das muss ja Spuren hinterlassen. Auch wurde Meine Beschwerde an TV CZ bzgl. der Dokumention MEIN KROJ nach fast 3 Monaten immer noch nicht bearbeitet, obwohl ich meine Beschwerde, nachdem auch diese abhanden gekommen sein soll, noch einmal persönlich dem Vorsitzenden, Hrn. Milan Uhde, ausgehändigt habe. Ein Politikum hat eben eigene „amtliche“ Wege. Ich sehe schon, mir werden die Themen nicht ausgehen! J.Š. 19.7.2012
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