Utl.: Tätigkeitsberichte, Neuwahlen, Entschließung am 1. April 2017 im „Haus der Heimat“
Zwischen dem 21. August 1940 und dem 28. Oktober 1945 erließ Edvard Beneš als tschechoslowakischer (Exil-)Präsident insgesamt 143 Dekrete. Zwölf dieser Dekrete sprachen die in der Tschechoslowakei lebenden Deutschen und Ungarn kollektiv schuldig und machten sie weitgehend rechtlos. Ihr Eigentum wurde eingezogen, die Staatsbürgerschaft aberkannt. Damit waren die Voraussetzungen für die Vertreibung geschaffen. Am 8. Mai 1946 verabschiedete das tschechoslowakische Parlament das sogenannte Straffreistellungsgesetz, nach dem faktisch alle an Deutschen und Ungarn verübten Verbrechen für legal erklärt wurden. Diese menschen- und völkerrechtswidrigen Beneš-Dekrete und das rechtsdogmatisch skandalöse Straffreistellungsgesetz sind bis heute Bestandteil der tschechischen Rechtsordnung und werden auch zum Teil weiter angewandt. Die Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich (SLÖ) setzt sich weiter dafür ein, den Ungeist der Vertreibung zu überwinden und dieses Unrecht auf der Grundlage eines akzeptablen Ausgleiches abzumildern. Die österreichische und die tschechische Regierung werden aufgefordert, im Sinne dieser Entschließung tätig zu werden.
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Der Vorsitzende der Bundeshauptversammlung, LAbg. aD Hubert Rogelböck, begrüßte die Delegierten aus Österreich und stellte die Beschlussfähigkeit fest.
Nach der Totenehrung – wo aus allen Landesgruppen an die im Jahr 2016 verstorbenen Persönlichkeiten erinnert wurde - folgten die Tätigkeitsberichte der Amtswalter und der Bundesreferenten. Daraus war die lebendige und vielseitige Tätigkeit der SLÖ deutlich erkennbar. Die stärkste Änderung war beim Sudetendeutschen Presseverein (SdPv) – durch den Wechsel der Redaktion der Sudetenpost nach Wien – nötig geworden. Die Folge 4 der Monatszeitung, dem „Offiziellen Organ der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Österreich (SLÖ)“ wird diese Woche an die treuen Leser in Österreich und Deutschland ausgeliefert!
Die Bundesversammlung 2018 wird am 7. April 2018 stattfinden (eventueller Ausweichtermin: 14. April 2018)
Ergebnis der Neuwahlen
Bundesvorstand:
§ Bundesobmann: LAbg. aD Gerhard Zeihsel (Wien)
§ BO-Stellvertreter: Dr. Günter Kottek (Wels), Dr. Helge Schwab (Graz) und LAbg. aD Dr. Rüdiger Stix (Wien)
§ Schriftführerin: Edeltraut Frank-Häusler (NÖ)
§ Bundeskassierin: Gertrude Sassmann (Wien)
Bundeshauptversammlung:
§ Vorsitzender: LAbg. aD Hubert Rogelböck (Wien)
§ Stellvertreter: Dr. Helge Schwab (Graz)
§ Protokoll: DI Harald Haschke (NÖ)
§ Beiräte: Rainer Ruprecht (Wels) und Alfred Katzer sen. (Kärnten)
Entschließung der Bundeshauptversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Österreich (SLÖ)
Das Unrecht der Beneš-Dekrete
Zwischen dem 21. August 1940 und dem 28. Oktober 1945 erließ Edvard Beneš als tschechoslowakischer (Exil-)Präsident insgesamt 143 Dekrete. Zwölf dieser Dekrete sprachen die in der Tschechoslowakei lebenden Deutschen und Ungarn kollektiv schuldig und machten sie weitgehend rechtlos. Ihr Eigentum wurde eingezogen, die Staatsbürgerschaft aberkannt. Damit waren die Voraussetzungen für die Vertreibung geschaffen. Am 8. Mai 1946 verabschiedete das tschechoslowakische Parlament das sogenannte Straffreistellungsgesetz, nach dem faktisch alle an Deutschen und Ungarn verübten Verbrechen für legal erklärt wurden.
Diese menschen- und völkerrechtswidrigen Beneš-Dekrete und das rechtsdogmatisch skandalöse Straffreistellungsgesetz sind bis heute Bestandteil der tschechischen Rechtsordnung und werden auch zum Teil weiter angewandt.
Die Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich (SLÖ) setzt sich weiter dafür ein, den Ungeist der Vertreibung zu überwinden und dieses Unrecht auf der Grundlage eines akzeptablen Ausgleiches abzumildern.
Die österreichische und die tschechische Regierung werden aufgefordert, im Sinne dieser Entschließung tätig zu werden.
Wien, am 1. April 2017
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Sudetendeutscher Pressedienst (SdP)
Österreich
Wien, am 3. April 2017
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