Von Gernot Facius
Die Vereinten Nationen, die so einig nicht sind, wie ihr Name suggeriert, haben einen Pakt geschmiedet, der die Spaltung der Weltorganisation weiter vertieft. Mit dem Vertragswerk unter dem harmlos anmutenden Titel „Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ wird vor allem die Vermischung der Begriffe Zuwanderung und Asyl auf die Spitze getrieben.
Den Lesern der „Sudetenpost“, wie überhaupt Menschen, die Vertreibung und Flucht persönlich erlebt haben, wird man Mitgefühl mit den armen Teufeln nicht absprechen können, die vor Gewalt und Armut in ihren Heimatländern fliehen. Aber aus vielen Wortmeldungen spricht die Sorge, dass eine Grauzone rechtlicher Unverbindlichkeit geschaffen wird, die aber, wie Völkerrechtler zu bedenken geben, dennoch den Eindruck der Verbindlichkeit erweckt.
Sie halten es vielmehr mit dem österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz. Seine Forderung: Das Entstehen eines völkerrechtlichen Gewohnheitsrechts müsse verhindert werden. Die Gefahr ist aber real, dass nach Unterzeichnung des Paktes jede Zurückweisung an der Grenze von den einschlägigen Nichtregierungsorganisationen und einer sich ausweitenden „Asylindustrie“ mit ihren Anwälten sowie Teilen der Medien als Verletzung bindender Abkommen, internationaler Menschenrechtsstandards und der Vorgaben der UNO bewertet werden wird.
Man hat es zunächst mit einem „weichen Recht“ zu tun. Dieses Recht hat allerdings die Tendenz, „betonhart“ zu werden, wie die Zürcher „Weltwoche“ anmerkte. Moralische Empfehlungen würden in aggressive rechtliche Postulate umgegossen, und nach einer gewissen Zeit würden auch Gerichte
den neuen „Konsens“ ihrer Rechtsauslegung zugrunde legen: „Weich wird hart, alles hinter dem Rücken des demokratischen Souveräns.“ Die Staaten werden ihre Gesetze nicht mehr eigenständig gestalten können. Deshalb das strikte Nein aus Wien, den USA und aus mehreren Hauptstädten in Osteuropa.
„Der Pakt“, schrieb „Welt“-Kommentator Thomas Schmid, „beschwört in ungeheuer vielen Punkten die Bringschuld der aufnehmenden Staaten, so gut wie nie aber die der Migranten – und lässt sich auch deswegen als Programm zur Migrationsförderung missverstehen.“ Denn wenn eine illegale Einwanderung keine Sanktionen mehr nach sich ziehen soll – warum soll dann überhaupt noch zwischen illegaler und legaler Migration unterschieden werden?
Fragen über Fragen, denen viele Regierungen, auch die deutsche, ausweichen. Und in der UNO selber ignoriert man eine Erklärung ihrer Menschenrechtskommission von 1997. In ihr heißt es: „Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demografische Zusammensetzung einer Region, in der eine nationale, ethnische, sprachliche oder andere Minderheit oder eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern… ist rechtswidrig.“ Offenbar will man davon nichts mehr wissen.
Sudetendeutscher Pressedienst (SdP)
Österreich
Wien, am 12. Dezember 2018
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