Das Fürstenhaus Liechtenstein ist in Tschechien mit einer Klage auf Rückgabe des früheren Familienbesitzes gescheitert. Das Verfassungsgericht in Brünn (Brno) entschied, dass die strittigen Grundstücke aufgrund der sogenannten Benes-Dekrete kraft Gesetzes an den Staat übergegangen seien. Das teilte eine Justizsprecherin am Dienstag mit. Die nach Präsident Edvard Benes benannten Dekrete bildeten die Grundlage für die Enteignung und Vertreibung der deutschen Minderheit nach dem Zweiten Weltkrieg.
25.02.2020 17:11
Für Verwirrung hatte gesorgt, dass in zahlreichen Fällen frühere Fürsten von Liechtenstein immer noch als Eigentümer in den Unterlagen der Katasterämter eingetragen waren. Die Nachfahren sahen sich daher als legitime Erben. Das allein begründet nach Ansicht der Verfassungsrichter indes keine Eigentumsansprüche.
Als Kläger trat die Stiftung Fürst Liechtenstein auf. Sie argumentierte, dass der damalige Fürst Franz Josef II. (1906-1989) kein Deutscher gewesen sei, sondern Herrscher eines souveränen und noch dazu neutralen Staates. Die Richter sahen das anders. Die Adelsfamilie verfügte vor dem Zweiten Weltkrieg in der damaligen Tschechoslowakei über umfangreiche Ländereien, Immobilien und Kunstsammlungen./hei/DP/nas
(AWP)
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P.S.
Am 25. Februar 1948 kamen die Kommunisten an die Macht. Die derzeitige postkommunistische Justiz wendet immer noch die gleichen Praktiken an, wenn es um die Erhaltung von Eigentum und Macht geht. Es ist eine Schande für die Tschechische Republik, dass die Beneš-Dekrete und das Lex-Schwarzenberg-Gesetz immer noch Teil der tschechischen Rechtsordnung sind - und gegebenenfalls angewendet werden. Sie verstoßen gegen die übergeordneten Gesetze der Europäischen Union. Die verantwortliche Kommissarin Věra Jourová antwortet nicht auf Fragen und schweigt. J.Š.
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