Vor 75 Jahren, am 29. April 1946, wurde in der Tschechoslowakei der Gerichtsprozess gegen Mitglieder der Protektoratsregierung eröffnet.
Die Richter mussten über eine schwierige Frage entscheiden: Was gilt noch als passives Verhalten, und in welchem Fall kann man schon von einer Kollaboration mit dem NS-Regime sprechen? Auf der Anklagebank saßen mehrere Minister der Regierung im sogenannten „Protektorat Böhmen und Mähren“. Der Tschechoslowakische Rundfunk strahlte im Frühling 1946 einen Mittschnitt des Gerichtsverfahrens aus: „Wer hat bei der Führung des Volkes und des Staates versagt, sich an der Republik und am tschechischen Volk schwer versündigt – auch wenn dieses Versagen nicht auf einen Mangel an gutem Willen und Anstrengung zurückzuführen war, sondern auf einen Mangel an körperlicher, geistiger und charakterlicher Stärke?“
Der Anklage nach hatten sich die Politiker der Verletzung der nationalen Ehre schuldig gemacht. Der Historiker Vojtěch Kyncl von der tschechischen Akademie der Wissenschaften sagte dazu gegenüber den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks: „Der Hauptanklagepunkt war die Zusammenarbeit mit der Okkupationsmacht und Durchsetzung der Ideologie der NSDAP im Protektorat.“
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