Jan Šinágl angažovaný občan, nezávislý publicista

   

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so kvě 11 @18:00 -
KONCERT MARIE BURMAKY V PRAZE

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Citát dne

Karel Havlíček Borovský
26. června r. 1850

KOMUNISMUS znamená v pravém a úplném smyslu bludné učení, že nikdo nemá míti žádné jmění, nýbrž, aby všechno bylo společné, a každý dostával jenom část zaslouženou a potřebnou k jeho výživě. Bez všelikých důkazů a výkladů vidí tedy hned na první pohled každý, že takové učení jest nanejvýš bláznovské, a že se mohlo jen vyrojiti z hlav několika pomatených lidí, kteří by vždy z člověka chtěli učiniti něco buď lepšího neb horšího, ale vždy něco jiného než je člověk.

 


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Jan Šinágl,
předseda SODALES SOLONIS o.s.

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RESPEKT_JS_I_30_230712RESPEKT Nr.30/2012, 23.7.2012

Autorin: Silvie Lauder
Für seine Meinung bezüglich des Protektorats drohen Jan Šinágl drei Jahre und ein tschechischer Historiker-Maulkorb.

Auf den ersten Blick sieht es aus wie ein persönlicher Krieg zwischen zwei politischen Helden des bunten Boulevard, aber es geht um uns alle. Genauer gesagt - darüber, wie frei wir über die jüngste tschechische Geschichte sprechen dürfen, ohne Gefahr zu laufen, verhaftet zu werden.

 

Grob heruntergespielt
Die Kinder sind gerade auf einem Ausflug, daher ist das grasige Gelände des Hofes im mittelböhmischen Praskolesy leer. Der stellvertretende Leiter des Sommerlagers, in dem während des Sommers im wöchentlichen Turnus acht mal hintereinander je 40 Kinder eintreffen, trägt ein blaues Hemd mit dem Emblem des Turnvereins SOKOL. Am Nachmittag nimmt er einen Kaffee zu sich, und man würde nicht auf den Gedanken kommen, dass gerade er die Hauptfigur eines Rechtsstreits ist, der den Weg eines neuen Verständnisses der Meinungsfreiheit in der Tschechischen Republik eröffnen könnte. "Ich wünschte, dass die Sache vor Gericht käme, weil es der Anfang  sein könnte, dass über die Orte unserer Geschichte gesprochen wird, was noch viel zu wenig der Fall ist", sagt Jan Šinágl ruhig, der bei unserer persönlichen Begegnung keineswegs rebellisch wirkt, wie man ihn aus den Vorjahren kennt, in denen er regelmäßig bei der 1. Mai-Feier im Prager Ort Letná kämpferisch in Erscheinung trat oder wegen lauter Proteste im Parlament, als er auf die agierenden Abgeordneten Flugblätter warf und vom Sicherheitsdienst aus der Gästetribune beordert wurde. Die Schlacht, um die es hier geht, spielt in einer anderen Liga.

Jan Šinágl hat im vergangenen Frühjahr auf seiner Website zwei kurze Texte veröffentlicht, in denen er – einfach gesagt - seine Sicht der dunklen Periode der tschechischen Geschichte beschrieb. Im Rahmen einer vergleichenden Betrachtung schrieb er, dass während Heydrichiade weniger Menschen ums Leben kamen als während der Nachkriegsvertreibung der Deutschen und des sich anschließenden kommunistischen Terrors in den fünfziger Jahren. Ähnliche historische Darstellungen findet man im Internet in Hülle und Fülle und auch diese beiden Texte  würden im Sande verlaufen, ohne die Tatsache, dass der Autor einen langen Streit mit der Sängerin Helena Vondráčková und ihrem Ehemann und Produzenten Michal Martin führte. Auf die Details muss man nicht näher eingehen, wichtig ist aber, dass von den dreizehn Straffanzeigen, die Martin in letzter Zeit gegen Šinágl erstattete, nur eine auf die "Schädlichkeit" dieser Texte verwies und die Polizei und Staatsanwaltschaft diese ernst nahm.

Daraufhin wurde gegen Šinágl ein Strafverfahren eingeleitet, mit der Begründung, dass er durch die oben beschriebene Meinung, die Verbrechen der Nazis gegen das tschechische Volk, beginnend mit der Reinhard Heydrich-Zeit  im Jahre 1941 und in der Folgezeit nach dem erfolgreichen Attentat auf ihn im Frühjahr des nachfolgenden Jahres, ernsthaft in Frage stellt. Nach Angaben der Polizei hat er sich damit im Sinne des Strafgesetzbuches wegen Leugnung, Infragestellen und Akzeptieren des Genozid, bzw. Rechtfertigung des Völkermordes  strafbar gemacht. Dafür ist eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren vorgesehen.

Genau gesagt hat Šinágl, nach Ansicht der Polizei mit seinen Texten den Straftatbestand der „Leugnung“ des Völkermordes erfüllt. Da begibt man sich natürlich auf dünnes Eis. An der Anwendbarkeit gerade dieses Teils des Strafgesetzbuches haben sowohl Juristen als auch Historiker ihre Zweifel. Dies liegt daran, dass im Gegensatz zur Leugnung (das Ereignis ist nicht geschehen) oder Befürwortung (es war in Ordnung und sollte wieder passieren) bezüglich des „Infragestellens“ keine genauen Auslegungshinweise existieren, insbesondere, wann es vorliegt und wie es zu definieren ist.

In Šinágls Fall ist die Legitimität eines solchen Zweifels gut demonstriert. Bevor der Polizeikommissar von Beroun, Antonín Klika, sich für die strafrechtliche Verfolgung entschied, bat er um ein fachliches Gutachten des Institutes zur Erforschung totalitärer Regime (USTR). Dessen Angestellte befanden einige Schlussfolgerungen des Hobby-Historikers als "unangemessen" (zum Beispiel die Idee, dass nach dem Fallschirmjäger-Attentat gegen Heydrich in der Tschechischen Republik  einen "nationalen Widerstand" gab) oder unzutreffend (zum Beispiel Šinágls These, dass nach dem Attentat in der Tschechischen Republik plötzlich "hunderte, wenn nicht tausende Denunzianten" auftauchten, sei laut USTR nicht wahr, weil es nur "mehrere hunderte“ Informanten gab). Nirgendwo in der Stellungnahme der Beschwerde aber können wir finden eine Kritik, dass der Autor bezüglich der historischen Ereignissen lügt, auch nicht, dass er die Bedeutung heruntergespielt habe. Dennoch entschied sich der Polizist für eine Strafverfolgung des Autors dieser Texte, weil er durch ungenaue  Angaben oder unvollständige Informationen das Ausmaß der Verbrechen der Nazi-Besatzer an den Tschechen heruntergespielt habe.

Diese Schlussfolgerung wirft zwangsläufig eine Reihe von Fragen auf.  Zum Beispiel - wenn für eine  geschichtliche "Ungenauigkeit" eine Gefängnisstrafe droht, wer wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kontrollieren, wer wird darüber entscheiden, was „genau“ ist und was  nicht? Und wie soll diese "Vollständigkeit" aussehen, ohne dass es sich um ein Herunterspielen handelt? Die Behörden, die Šinágl beschuldigen, geben vorläufig keine Antwort auf diese Fragen. So waren weder der Kommissar Klika noch  der Staatsanwalt des Bezirks Beroun Josef Šebek in der letzten Woche erreichbar: nach Angaben der  Kollegen sollen sie sich im „genehmigten Urlaub außerhalb der Zivilisation befinden", daher konnten wir mit ihnen auch nicht telefonisch in Verbindung treten. "Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen", äußerte sich die  Polizeisprecherin von Beroun,  Marcela Pučelíková, zu diesem Fall. "Es kann sein, dass der Fall umqualifiziert oder die  Straffverfolgung eingestellt wird. Der Kommissar wird sich auf jeden Fall noch an andere Experten und Historiker wenden, was die Situation ändern könnte."

Wegen Abwesenheit der beiden Köpfe der Untersuchung bleibt weiterhin auch unklar, warum die Polizei gerade dieser Fall so interessierte. In Parallelfällen wurde keine Strafverfolgung eingeleitet - als ob jeder Ermittler und Staatsanwalt seine eigene „Wahrnehmung“ hat. Als zum Beispiel die kommunistische Abgeordnete Marta Semelová in diesem Frühjahr in einer Festrede am Grab von Klement Gottwald nicht ein einziges Mal die  Verbrechen des Kommunismus erwähnte, sah die Staatsanwältin keinen Anhaltspunkt für ein Bestreiten oder Herunterspielen dieser Ära, obgleich sie "nur die sozialistische und kapitalistische Gesellschaft verglich, in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht und die Auswirkungen auf die Bürger." "Die Aussage ihrer politischen Meinung kann man nicht kriminalisieren, denn jeder Bürger hat wegen der Freiheit der Rede das Recht, seine Meinung zu äußern,  soweit die Form die demokratischen Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit nicht grob verletzt", schreibt die Prager Staatsanwältin Michaela Sobolová. (Meine Strafanzeige gegen Marta Semelová wurde schnell  abgelehnt,  Vermerk J.Š.)

Objektive historische Wahrheit?
Tatsache ist, dass, obwohl eine Reihe von Historikern verschiedene Bedenken gegen die Form und den Inhalt von Šinágls Artikeln haben, keiner von ihnen zugleich meint, dass er dafür bestraft werden sollte. "Die Debatte über die Nachkriegs-Vertreibung der Sudetendeutschen in der Tschechischen Republik ist immer noch ein sehr entzündliches Thema und Herr Šinágl  hat durch seinen Vergleich der Zahlen der Tötungen sicherlich nicht zu einer Beruhigung beigetragen", meint Adrian von Arburg, ein Schweizer Historiker, der seit langem an der Masaryk Universität in Brünn wirkt und sich mit der Erforschung und Dokumentation der Nachkriegs-Vertreibung deutschen Minderheit in Böhmen beschäftigt. "Allerdings halte ich es nicht für glücklich, dass Leute wegen unterschiedlicher Geschichtsauffassung vor Gericht gestellt werden. Und schließlich - wenn ich es rein numerisch betrachte, hat er sogar Recht. "

Divergierende Akzente und unterschiedliche Interpretationen der Geschichte sind in Debatten nicht unüblich, so dass, wenn wir der Logik von Šinágls Fall folgten, die Zahl der Strafverfolgungen stark zunehmen müsste. "Es gibt eine ganze Reihe von Publikationen und Texten über die Geschichte, über die man nicht genau  sagen kann, ob sie in ihrem Informationsgehalt vollständig sind. Straffverfolgen ihrer Autoren sind natürlich Unsinn, das würde bedeuten, dass wir als Historiker gar nicht arbeiten könnten", erklärt die Direktorin des Historischen Instituts der Akademie der Wissenschaften, Eva Semotanová. Neben Historikern haben auch Politologen und Juristen Zweifel an diesem Verfahren. "Er bestreitet eigentlich keinen Völkermord, im Gegenteil er kämpft gegen die Verleugnung des (angeblichen) Völkermordes während der so genannten „wilden Vertreibung“  der Sudetendeutschen", sagt Tomas Sobek von der Juristischen Fakultät der Masaryk-Universität. "Bevor man solche und ähnliche Fälle kriminalisiert, sollte man bedenken, dass wir hier eine verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit haben", fügt der Richter des Obersten Verwaltungsgerichts Vojtěch Šimíček hinzu.

Dass allerdings Šinágls Anschuldigung ein Risiko für andere Forscher und Publizisten bedeuten könnte, teilen die Historiker nicht mit. "Wenn man über das Protektorat oder die fünfziger Jahre schreibt, taucht häufig jemand auf, der mit Gerichten droht, aber das hat mich nicht davon abgehalten, darüber weiter zu publizieren,“ meint der  Dekan der Fakultät für Philosophie und Historie, Michal Stehlik. "Ich denke nicht, dass sich nun etwas geändert hat." Die Gewissheit, dass die Berouner Strafverfolgung keine Bedrohung für die Meinungsfreiheit und die Freiheit der wissenschaftlichen Perspektive bedeutet, ist der Grund, warum  keiner aus dem Kreis der Wissenschaftler aufgestanden ist und für Šinágl protestiert hat. "Wir warten ab, wie es sich entwickelt", sagt Stehlik. "Natürlich, wenn zu befürchten ist, dass er vor Gericht kommt, dann wäre es notwendig, gegen so eine solche Absurdität das Wort zu erheben."

Kurz nach der Anklage gegen Jan Šinágl hat sich der umstrittene Autor Tomáš Pecina, der auf seiner Web publiziert, an das Institut zur Erforschung totalitärer Regime gewandt und bat um "eine offiziell zertifizierte Antwort" auf einige Fragen bezüglich des Protektorats. Seinen Antrag erklärte er damit, dass er gerade an einem Artikel zu diesem Thema arbeite und gerne ähnliche Schwierigkeiten und Drohungen, denen Šinágl ausgesetzt sei, vermeiden wolle. ÚSTR antwortete Pecina, dass es keine Institution sei, die über die "objektive historische Wahrheit" verfüge und "auch fähig und befugt sei, nur eine zulässige Interpretation festzulegen." Alle Meinungen, die das Institut herausgibt, seien deshalb "nicht die absolute Wahrheit, sondern nur eine rein wissenschaftliche Meinung." Auskünfte darüber, wie die Angestellten des Instituts für Totalitarismus-Studien die Tatsachen bewerten und wie ihre rein wissenschaftliche Sicht als Argument für eine polizeiliche Verfolgung aussieht, konnte man nicht bekommen. Der Direktor Daniel Herman ist ebenfalls im Urlaub und andere Personen vom ÚSTR wollen sich "aufgrund des anhängigen Strafverfahren" dazu nicht äußern.

Akzeptierer
Wie auch immer sich der Fall Šinágl entwickeln wird, so ist es nach Meinung von Historikern und Juristen jedenfalls notwendig, die Debatte über dieses Thema zu eröffnen. Nicht nur, weil die geltende Rechtsvorschriften nicht klar genug sind, sondern auch, weil wir für die Geschichte des Zweiten Weltkrieges und die Zeit unmittelbar danach allmählich an dem Punkt angelangt sind, den die amerikanische Historikerin und berühmte Kämpferin gegen die Verleumdung von Holocausts, Deborah Lipstadt, als Wendepunkt für jedes historische Ereignis bezeichnet: innerhalb relativ kurzer Zeit werden alle Augenzeugen dieser Ereignisse verschwunden sein. "Wie kann man sich bemühen, eine völlig verzerrte Geschichte und das Verleugnen mancher Verbrechen umzukehren, was nach dem Ableben von Zeugen in zunehmende Weise  erwartet wird, wenn man es gleichzeitig  nicht zulässt und die Justizbehörden wegen der Debatte über die Geschichte Schikane ausüben?", fragt Vojtěch Kyncl vom   Historischen Institut der Akademie der Wissenschaften. "Die Frage ist äußerst komplex und eine historie-philosophische. Aber wir werden sie lösen müssen."

Das Thema ist auch deshalb komplex, weil die Definition der verschiedenen Begriffe ein erhebliches Problem sein könnte  - zum Beispiel, was wir als Völkermord bezeichnen können,  fällt darunter der Beginn der Ermordung der Mitglieder einer Nation oder auch schon die Absicht, es zu tun. Nach herrschender Meinung in der Rechtsgemeinschaft und in der Rechtsprechung, sollten in erster Linie große historische Lüge unter Strafe gestellt werden. "Wenn jemand mit differenzierten Nuancen irgendeine Epoche anders bewertet, so reicht das natürlich nicht aus, wenn jemand aber ein absolut schreckliches und bedeutendes historisches Ereignis leugnet, dann ja“, erklärt der Schweizer Historiker von Arburg.

Im Jahre 2003 wurde ein Nachkomme des Kollaborateurs Roman Skružný zu drei Jahren Haft verurteilt, wegen einer Aufzeichnung, in der er behauptete, dass die deutschen Soldaten während des Krieges kein einziges Verbrechen  begangen hätten und dass der Holocaust eine Fiktion sei, an die nur „die meisten orthodoxen Juden und ihre Anhänger“ glaubten.  Skružný starb noch vor der Aufnahme ins Gefängnis. So etwas bleibt nicht verborgen, im Gegenteil,  der tschechisch-kanadische Publicist und Herausgeber des extremistischen Servers Zvědavec (Topfgucker), Vladimir Stwora, wurde kürzlich vom Obersten Gerichtshof zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt wegen eines Textes, der unter anderem besagt, dass die Gaskammern in den Konzentrationslagern nur harmlose Duschen waren und dass die Nazis  gar nicht "Giftgas, Gaskammern oder Gasöfen" verwendet haben.

"Die Kriminalisierung der Akzeptierer ist meiner Meinung nach richtig", sagt Tomas Sobek von der Masaryk-Universität. " Das Akzeptieren des Völkermords ist sozial gefährlich, denn es enthält in sich die Empfehlung, dass wir unter den gleichen Umständen wiederum so handeln sollten.“

* * *

P.S.

Ich habe zwei Fotos von Gedenktafeln in Adlersgebirge beigefügt, die in einem Kircheneingang angebracht sind. Da können sie sehen, wie Geschichte verschwiegen wird. So wie ich es verstehe, werden auf der deutschen Tafel die Opferzahlen genannt und auf der tschechischen eben nicht. Das ist doch auch ein Leugnen. Es gibt viele solcher Gedenktafeln. Alle nach dem gleichen Prinzip. Auf den tschechischen Tafeln sehe ich niemals Zahlen. Der Tschechische Staat leugnet doch selbst den Genozid.

Jan Šinágl, 2.8.2012

 

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