
§ 14 verbot die Darstellung der Entstehung der Tschechoslowakischen Republik in der Oeffentlichkeit. Die Darstellung wurde als „Aufwiegelung" gesehen und konnte bis zu zwei Jahren Gefängnis nach sich ziehen. Dazu meint Habel: ,,Die ČSR dürfte der einzige Staat der Welt gewesen sein, gegen den man durch Darstellung seiner Entstehung „aufwiegeln" konnte und sich dadurch strafbar machte."
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1918 wurden die Deutschen und die Ungarn gegen ihren Willen und unter Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker in das tschechoslowakische Staatsgebiet integriert. Aber Tschechen und Slowaken schlossen das zweitstärkste Staatsvolk von der Erstellung der Gesetzesordnung und der Verfassung aus. Dieses undemokratische Verhalten demütigte die Deutschen tief und machte es ihnen sehr schwer, sich für den neuen Staat zu erwärmen. Deswegen wurde das Denkmal des Habsburgers, Kaiser Josef II., auf dem Marktplatz in Eger zum Symbol des Deutschtums. Karl Wilfert d.A. hatte den Kaiser in Bronze gegossen. Den Tschechen jedoch war dieses Denkmal ein Dorn im Auge gewesen.
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