Was von der XVI. Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft blebt
Unabhängig von der Tatsache, dass sich jetzt vermutlich noch nach lange Zeit Gerichte damit befassen werden, ob die XVI. Bundesversammlung überhaupt satzungsgerecht stattgefunden hat, wird sie in die Geschichte des Sudetendeutschen Vereins eingehen. Dafür sprechen meines Erachtens mehrere Gründe:
- Mit der Satzungsänderung haben die Sudetendeutschen ein ganz entscheidendes politisches Ziel in ihrer Satzung, die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrecht der Volksgruppe aufgegeben.
- die Eigentums- und Entschädigungsfrage wurde in einen gesamteuropäischen Kontext eingebettet und das gerade in einer Zeit, in der die Europäische Union beweist, dass nationale Interessen gegenüber den Gemeinschaftsinteressen eindeutig überwiegen. Damit ist eine offene Diskussion der Betroffenen mit der tschechischen Politik endgültig in unerreichbare Ferne gerückt.
- Ein eindeutige und dringendst nötige klare Trennung der Bundesorgane wurde mit der Wiederwahl von Bernd Posselt als Sprecher und Bundesvorsitzender erneut vertan. Eine Machtfülle, die deren Missbrauch zulässt und die Führung des Vereins weiter vernachlässigt, ist somit weiter vorprogrammiert.
- Die in der Satzung ausgeschlossene Dominanz des Bundesgeschäftsführers auf der letzten Bundesversammlung und sein Eingriff in Abläufe dokumentierte, dass eine klare Trennung von Legislative und Exekutive im Verein nicht praktiziert wird.
- Der Gegensatz von Erlebnis- und Bekenntnisgeneration wird neben der Satzungsänderung auch durch die nicht zuvor breit diskutierte Erhöhung des Beitrages weiter vertieft.
- Die Diskussionen und Ergebnisse der Wahlen machten deutlich, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen sogenannten Reformern sowie Traditionalisten bzw. Bewahrern in der Landsmannschaft nicht mehr gewünscht ist. Im Übrigen spielten die bisher so entscheidenden sudetendeutsche Forderungen, wie Aufhebung des Straffreistellungsgesetzes oder der Benes-Dekrete wohl endgültig von der Führung der Sudetendeutschen Landsmannschaft aus politischer Opportunität aufgegeben wurden. Im Schirmherrnland Bayern gibt es damit keine Störungen des deutsch-bayrisch-tschechischen Annäherungskurses mehr.
Die Gefahr, dass die Gräben innerhalb der Sudetendeutschen Landsmannschaft damit weiter vertieft werden und daran ihre Einheit zerbricht, ist größer denn je. Für eine Landsmannschaft, die den Übergang von der Errlebnis- zur Bekenntnisgeneration bestehen muss, kann das letztendlich tödlich sein und damit in ihrer politischen Bedeutungslosigkeit enden.
Das ist bitter, denn dafür habe ich, wie viele andere Landsleute nicht mit in den letzten Jahren aktiv Verantwortung innerhalb der Landsmannschaft übernommen.
Claus Hörrmann
Mitglied der XVI. Bundesversammlung und
Stellvertretender Landesobmann der SL Sachsen
12.3.2016
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