Das OLG hat heute verfügt: Die SL muss dem Kläger, Ingolf Gottstein, die vollständige Mitgliederliste aushändigen. Damit kann der Kläger ggf. einseitige Darstellungen der bisherigen SL-Leitung berichtigen. Die sonstigen Folgen für die SL sind noch kaum abzusehen (Neuwahlen usw.)! Revision ist unzulässig, weil zu geringer Streitwert (6.000)! Schriftliche Begründung vom Gericht erst nach Ostern.
F.Volk, GF.
24.3.2016
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