… Die Verhaltensweise von Herrn Klaus, dem Amtsinhaber unseres höchsten verfassungsmäßigen Amtes, zeigt nicht nur seine eigene Unehrenhaftigkeit (offensichtlich ist er nicht in der Lage, das selbst zu erkennen), sondern sie ist auch eine Schande für unser ganzes Land, seine Bürger sowie die Repräsentanten unserer Politik, die nicht fähig sind, auf ihn Einfluss zu nehmen und auch nicht vorhaben, irgendetwas zu unternehmen, um ihn aufzuhalten. Stattdessen geben sie vor, als unschuldige Begleiter machtlos zu sein, seinem skandalösen Verhalten, das mittlerweile alle Grenzen überschreitet, ein Ende zu setzen. Die Außenwelt nimmt seit geraumer Zeit unser Land nicht mehr ernst. Wir gelten mehr oder weniger als „Lachnummer“, als Beispiel einer Bananenrepublik mitten im Herz von Europa. …
Absender: SODALES SOLONIS o.s., Nejedlých 335, 267 53 Žebrák
Empfänger:
Milan Štěch
Předseda Senátu České republiky
118 01 Praha 1
Betrifft: Rücktritt des Präsidenten der Tschechischen Republik
Žebrák 28. Februar 2012
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
als Vorsitzender der Bürgervereinigung SODALES SOLONIS o.s. bitte ich Sie, etwas für den Rücktritt des Präsidenten der Tschechischen Republik, Herrn Vaclav Klaus, zu unternehmen. Das Amt, welches Sie als Vorsitzender des Senates innehaben, und als Senat selbst, ist die Tschechische Rechtsprechung am ehesten in der Lage, gegen das Verhalten des Präsidenten vorzugehen. Aus diesem Grunde bitte ich Sie eindringlich, so schnell wie möglich die notwendigen Schritte einzuleiten, um eine Änderung herbeizuführen.
Es gibt zahlreiche Gründe für diese drastische Maßnahme und Sie selbst sollten die Augen davor nicht verschließen – beispielsweise der Sache mit dem berüchtigten sog. „chilenischen Füller“, den peinlichen Wiederholungen präsidialer Begnadigungen an Zdeněk Kratochvíl, Karel Steininger, Tomáš Sláma (der Freund von dem getöteten Mafia-Chef František Mrázek), Anna Benešová – es ist skandalös, die Begnadigung von Anna Benešová unter dem Vorwand zu bewilligen, man wolle Menschen dadurch schützen, wenn der wahre Grund darin liegt, ihre Gerichtsakte zu bereinigen, um sie im öffentlichen Amt halten zu können; jedes unabhängige Gericht würde ihr bei nachgewiesener Betrügerei und Korruption eine Gefängnisstrafe auferlegen - oder erneut versuchen, nach der Verweigerung durch den Senat, Jan Sváček als Beisitzer des Verfassungsgerichts zu ernennen. Zu erwähnen ist auch der jüngste Versuch von Herrn und Frau Klaus, für sich selbst eine Luxusvilla im Wert von Kč. 65.000.000 zu erwerben, ganz zu schweigen von den jährlichen Ausgaben für Ausbildungskosten in Höhe von Kč. 100.000.000 zugunsten ihres Sohnes an einer Privatschule, die von den Kindern der reichen Schicht bevorzugt wird, organisiert durch Martin Roman - unter der einflussreichen Schirmherrschaft der privaten Unternehmen als tschechische Steuerzahler. Aus dieser Sicht ist das Verhalten des Präsidentenehepaares skandalös, unakzeptabel und lässt sich nicht mit dem höchsten Amt der Republik vereinbaren.
Die Verhaltensweise von Herrn Klaus, dem Amtsinhaber unseres höchsten verfassungsmäßigen Amtes, zeigt nicht nur seine eigene Unehrenhaftigkeit (offensichtlich ist er nicht in der Lage, das selbst zu erkennen), sondern sie ist auch eine Schande für unser ganzes Land, seine Bürger sowie die Repräsentanten unserer Politik, die nicht fähig sind, auf ihn Einfluss zu nehmen und auch nicht vorhaben, irgendetwas zu unternehmen, um ihn aufzuhalten. Stattdessen geben sie vor, als unschuldige Begleiter machtlos zu sein, seinem skandalösen Verhalten, das mittlerweile alle Grenzen überschreitet, ein Ende zu setzen. Die Außenwelt nimmt seit geraumer Zeit unser Land nicht mehr ernst. Wir gelten mehr oder weniger als „Lachnummer“, als Beispiel einer Bananenrepublik mitten im Herz von Europa.
Ich möchte darauf vertrauen können, dass der Senat unter Ihrer Führung, zügig die Schritte unternehmen wird, die die vorgenannte Situation erfordert. Die Verfassung der Tschechischen Republik fordert nicht nur, sondern sie verlangt, dass die ehrenvolle Einrichtung, der Senat, unter diesen Umständen etwas gegen diese beschämende Situation unternehmen muss. Der amtierende Präsident der Tschechischen Republik hat bereits jeglichen Rückhalt verloren und vor allem das Vertrauen anständiger und informierter Bürger und würde es sicherlich auch vom Rest der Bürger, wenn sie ernsthaft und objektiv über dessen Verhalten von den Medien unterrichtet würden. Aufgrund seines Verhaltens ist Herr Klaus nicht des höchsten Amtes, das er derzeit innehat, würdig. Er schützt weder das Land noch die Bürger, sondern lediglich sich selbst und seine eigenen Interessen, die in konträrem Widerspruch zum Geist eines Präsidentenamtes, zum Wohl unserer Gesellschaft, unseres Landes und unserer Bürgern steht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob sein Verhalten für sich selbst genommen nach objektiven Maßstäben unmoralisch oder ob es das Ergebnis eines geistigen Verfalls ist.
Wenn unsere aktuellen Gesetze eine mental instabile Person im höchsten Amt unseres Landes nicht erlauben und vom Land sondern von der Person selbst eine Gefahr ausgeht, sollten Sie zügig die Sache selbst in die Hand nehmen und alle Hebel in Bewegung setzen, diese mangelhafte Aufsicht zu korrigieren.
Gern sehe ich Ihrer geschätzten Antwort entgegen, insbesondere der Darlegung Ihres Standpunktes, gegebenenfalls des Senates, auch Ihrer persönliche Meinung, was Sie bezüglich dieses dringenden Aufrufes zu tun gedenken. Ich werde die öffentlichen Medien der Tschechischen Republik und das deutsch- und englischsprachige Ausland über Ihre Antwort informieren.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Mut für dieses lohnenswerte Unternehmen.
Hochachtungsvoll
Jan Šinágl
Kopie:
Oberster Staatsanwalt JUDr. Pavel Zeman
Premier Petr Nečas
Vorsitzender des Verfassungsgerichtes JUDr. Pavel Rychetský
Vorsitzende des Parlaments Miroslava Němcová
Justizminister JUDr. Jiří Pospíšil
Innenminister Jan Kubice
Resignation of President of the Czech Republic Václav Klaus
P.S.
Die D-Version wird noch naechste Woche korrigiert. Die Uebersetzung erfolgte vom E-Version und entsprach nicht ganz der originalen Fassung. J.S. 8.3.2012
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