Jan Šinágl angažovaný občan, nezávislý publicista

   

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Citát dne

Karel Havlíček Borovský
26. června r. 1850

KOMUNISMUS znamená v pravém a úplném smyslu bludné učení, že nikdo nemá míti žádné jmění, nýbrž, aby všechno bylo společné, a každý dostával jenom část zaslouženou a potřebnou k jeho výživě. Bez všelikých důkazů a výkladů vidí tedy hned na první pohled každý, že takové učení jest nanejvýš bláznovské, a že se mohlo jen vyrojiti z hlav několika pomatených lidí, kteří by vždy z člověka chtěli učiniti něco buď lepšího neb horšího, ale vždy něco jiného než je člověk.

 


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Jan Šinágl,
předseda SODALES SOLONIS o.s.

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Die völker- und menschenrechtliche Wahrheit ist allen EU-Mitgliedern zumutbar!

… Der UNO-Sonderberichterstatter und Völkerrechtler Prof. Dr. Alfred de Zayas hat erst 2012  angemahnt, dass die universelle Geltung des Völkerrechts („erga omnes“) eine zwingende Anwendung erfordert und nicht nach Belieben, quasi „a la carte“ angewendet werden darf. Gleichzeitig forderte er einen Paradigmenwechsel hinsichtlich der „Status-quo- Mentalität“. …

Die Delegierten der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Österreich (SLÖ) beschlossen anlässlich ihrer Bundeshauptversammlung in Wien, 6. April 2013, einstimmig folgende

R e s o l u t i o n

an die österreichische Bundesregierung:

Die Delegierten der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Österreich bedauern, dass ihren bisherigen Resolutionen und Protesten – insbesondere vom 9.04.2011 und 16.04.2012 – jeglicher Erfolg versagt blieb.

Das „Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten“ hat zwar in zwei Stellungnahmen beteuert „ …dass es für Österreich weiterhin ein wichtiges Anliegen bleiben wird, ungeklärte Fragen der Vergangenheit in einem offenen Dialog zu lösen… und dabei die nachbarschaftlichen Beziehungen mit der Tschechischen Republik im Geist der gemeinsamen europäischen Werte zu vertiefen“, Taten sind jedoch ganz offensichtlich keine gefolgt.

In diesem Sinne erlauben sich die SLÖ-Delegierten, die Österreichische Bundesregierung um Folgendes zu ersuchen:

1.   Verhandlungen bezüglich der negativen Auswirkung der Konfiszierungs–Dekrete des Präsidenten Dr. Edvard Beneš auf das Grundeigentum der nach dem 2. Weltkrieg in Österreich eingebürgerten Deutschen aus Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien zu führen.

2.   Im Sinne der Erhaltung europäischer Kulturwerte die Heimatstuben und Museen der Vertriebenen in Österreich zu fördern und dies auch den Landesregierungen zu empfehlen.

3.   Die Tatsache der Vertreibung der Deutschen aus den ehemaligen Gebieten der Österreichisch-Ungarischen Monarchie nach dem 2. Weltkrieg als Völker- und Menschenrechtsbruch verpflichtend in den Schulunterricht aufzunehmen.

4.   Die Verwendung der historischen, deutschen Ortsnamen des Nachbarlandes ČR im Sinne der kulturellen Vielfalt innerhalb der EU und des historischen Erbes amtlich zu empfehlen.

Begründung:

Zu 1.)     Nach Auslaufen der Übergangsbestimmungen zum Grundverkehr wird die Problematik eines rechtlich anfechtbaren Eigentumserwerbes hinsichtlich des gesamten (entschädigungslos) konfiszierten "deutschen" Grundvermögens erheblich größere Dimensionen annehmen.

Zu 2.)     Die Erhaltung der Kulturwerte einer Volksgruppe, von der in der Zwischenkriegszeit 400.000 Personen und nach 1946 rund 160.000 in Österreich eingebürgert wurden, die durch ihre Steuerleistung den Staat gefördert haben, sollte im Sinne der europäischen Kultur eine Verpflichtung sein.

Zu 3.)     Vor dem Aussterben der Erlebnisgeneration ist es höchste Zeit, mit der Verfemung der Deutschen aus Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien durch eine opportunistische Nachkriegspolitik endlich Schluss zu machen.

Zu 4.)     Die Leugnung der Jahrhunderte lang gemeinsamen österreichischen Geschichte seitens der offiziellen ČR-Politik führt neben der stattgefundenen „ethnischen Säuberung“ zu einer zusätzlichen Vertreibung aus der Geschichte der betroffenen Personengruppe (darunter 2 Bundespräsidenten und zahllose Geistesgrößen, allein 159 an der Wiener Universität)

In Übereinstimmung mit der Ansicht vieler qualifizierter Ethik- und Rechtsexperten sind auch die SLÖ-Delegierten der Meinung, dass die vom Österreichischen Europaministerium in seinen beiden Stellungnahmen zitierten „Gemeinsamen Europäischen Werte“ in der Tschechischen Republik allein schon dadurch außer Kraft gesetzt sind, dass die inkriminierten „Beneš-Dekrete“ nach wie vor gelten, ja sogar im Verfassungsrang stehen. Angesichts dieser Fakten kann man den „Gemeinsamen Europäischen Werten“ in Tschechien mit Sicherheit nicht dadurch zum Durchbruch verhelfen, indem die Österreichische Bundesregierung bzw. das „Außenamt“ diesen krassen Widerspruch beider unversöhnlich konkurrierenden Wertesysteme historisierend und damit bagatellisierend nur als „ungeklärte Fragen der Vergangenheit“ behandelt. Abgesehen davon, dass diese „Fragen der Vergangenheit“ von Völkerrechtsexperten eindeutig als „unverjährbarer Völkermord“ qualifiziert wurden.

Der österreichische Völkerrechtsexperte Prof. Dr. Felix Ermacora hat dies bereits im Jahre 1991 in seinem anerkannten Gutachten ausgeführt. Der UNO-Sonderberichterstatter und Völkerrechtler Prof. Dr. Alfred de Zayas hat erst 2012  angemahnt, dass die universelle Geltung des Völkerrechts („erga omnes“) eine zwingende Anwendung erfordert und nicht nach Belieben, quasi „a la carte“ angewendet werden darf. Gleichzeitig forderte er einen Paradigmenwechsel hinsichtlich der „Status-quo- Mentalität“.

Die anhaltende Verweigerung des diplomatischen Schutzes durch eine Politik der Untätigkeit in Österreich und in Deutschland führt bei uns Heimatvertriebenen zu einem völligen Verlust unseres Vertrauens in die regierenden Parteien, zumal wir im zunehmenden Maße bemerken müssen, dass wir und alle unsere über Jahrhunderte vorangegangenen Vorfahren jetzt auch noch aus der Geographie und aus der Geschichte vertrieben werden sollen.

Seit der Wende 1990 sind die Heimatvertriebenen hingegen mit eigenen finanziellen Mitteln um die Erhaltung der Kulturwerte in ihren Heimatorten und als Multiplikatoren der Völkerverständigung tätig (Allein im ehemals deutsch besiedelten Südmähren rund 200 Objekte im Wert von 1,8 Mio € ). Durch diese Initiativen entstehen millionenfache Kontakte, auf denen Versöhnung aufbauen kann, sobald sich endlich auch die Vertreiberstaaten zu ihren Untaten bekennen.

Durch das Bewusstmachen der kulturellen Wurzeln ist die Heimat nicht mehr ein ferner Mythos. Die Herkunftsgebiete kehren ins europäische Bewusstsein zurück, die Verwendung der historischen, deutschen Ortsnamen liegt im Interesse der Erhaltung der Vielfalt der Kulturen und bedeutet somit einen kulturellen und keinen territorialen Anspruch.

Erinnerung und Geschichte müssen zusammengeführt und gesellschaftlich akzeptiert werden. Geschichtsklitterungen helfen hier nicht weiter. Grenzüberschreitende EU-Projekte unter Ausschluss der Heimatvertriebenen können der Kultur Europas nicht gerecht werden, sind auch niemals gegen die

Nachbarländer gerichtet, sondern in ihrem Sinne.

Die völker- und menschenrechtliche Wahrheit ist allen EU-Mitgliedern zumutbar!

 

Sudetendeutscher Pressedienst (SdP)

Bundespressereferat: A-1030 Wien, Steingasse 25

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Wien, 8. April 2013

 

 

 

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