SL-Geschäftsführer Lippert beklagt sich in der Suddt. Ztg. vom 18.9.15, S. 5, über mangelnde Diskretion bei dem laufenden Gerichtsverfahren zur Satzungsänderung. Wehmütig blickt er zurück auf das Jahr 1997, als bei der damals ebenfalls umstrittenen Änderung angeblich keine Einzelheiten an die Öffentlichkeit gedrungen seien.
Das ist natürlich falsch, denn auch damals wurde leidenschaftlich diskutiert Falsch ist auch, dass die Auffassung der Bundesversammlung „letztlich bestätigt“ worden sei. Richtig ist so ziemlich das Gegenteil, denn die SL- Bundesversammlung beendete nach vier (!) Jahren, also 2001, die Hängepartie selbst, indem sie die Änderung zurückzog und beim Registergericht eine „Änderung der Änderung“ eintragen ließ. Diese gilt noch heute und war ganz im Sinne der Klägerin, Frau Else Pawliczek aus Neu Anspach im Taunus. Sie wandte sich besonders gegen den verwässernden Passus „Rückgabe … auf der Basis eines gerechten Ausgleichs“.
Lipperts Einwand heute verfolgt durchsichtige Ziele. Die Satzung soll hinter dem Rücken der Basis geändert werden, weshalb auch jeder Meinungsaustausch mit dieser unerwünscht ist. Das war die Taktik schon vor der Bundesversammlung im Februar 2015 und so ging es beim Sudetendeutschen Tag 2015 weiter, als der abschlägige Bescheid des Registergerichts vor den Treffensbesuchern geheim gehalten wurde.
Das ist beleidigend für mündige Bürger, die sich unter Transparenz und Demokratie etwas anderes vorstellen.
Übrigens ist die Klägerin von 1997, die Karlsbaderin Else Pawliczek, geb. Wolff, erst vor wenigen Wochen, am 7. August 2015, im Alter von 86 Jahren verstorben.
Die Stellungnahme des Witikobundes zu einer Mitteilung der SL.
F.Volk, GF.
21.9.2015
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