… Gewiß, Sie sind äußerlich gesehen nicht frei - entgegen der gesetzlich festgelegten Unabhängigkeit der Richter -, doch Ihre innere Freiheit kann Ihnen niemand nehmen. Sie stehen damit zudem auf dem Boden des Grundgesetzes. …
Ursula Haverbeck 29.08.2012
Bretthorststr. 199
32602 Vlotho
Betrifft: Urteil am 12. 09. d. J. OFFENER BRIEF
An den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes
Herrn Prof. Dr. Andreas Voßkuhle
Schloßplatz
76131 Karlsruhe
Sehr geehrter Herr Voßkuhle!
Politiker und Bürger dieses Landes blicken erwartungsvoll nach Karlsruhe.
Selten noch hatte ein Gericht eine Entscheidung zu treffen mit so schwerwiegenden, die Welt verändernden Folgen.
Diese sind in ihrem ganzen Ausmaß gegenwärtig weder von Politikern noch von Finanzexperten abzuschätzen. Die nicht enden wollenden Konferenzen von Staatschefs und die widersprüchlichen Aussagen machen das überdeutlich.
Nun soll das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland entscheiden. Wie auch immer Ihr Urteil ausfallen wird, Sie werden dafür „Prügel“ beziehen. Vielleicht denken Sie an das Wort:
Der eine fragt, was kommt danach,
der andere, was ist Recht,
und also unterscheidet sich
der Freie von dem Knecht.
Gewiß, Sie sind äußerlich gesehen nicht frei - entgegen der gesetzlich festgelegten Unabhängigkeit der Richter -, doch Ihre innere Freiheit kann Ihnen niemand nehmen. Sie stehen damit zudem auf dem Boden des Grundgesetzes.
Es kann sich also nur um die Frage handeln, für welches Urteil die höchsten Richter dieses Landes bereit sind, Prügel zu beziehen:
Für ein ehrenhaftes, der Wahrheit und dem Recht verpflichtetes
oder für ein an Partei- und Geldinteressen gebundenes Urteil?
Möge Ihr Urteil aus der inneren Freiheit in Verantwortung vor Gott und den Deutschen, die Sie zu vertreten die Ehre haben, gesprochen werden.
Unsere Gedanken begleiten Sie bei dieser schweren Entscheidung.
Ursula Haverbeck
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