Die von Anwalt Veauthier entdeckte Definition des "Lebensgesetzes" (=Zwecks) der SL in dem Urteil des Obersten Bayer. Landesgerichts vom 25.1.2001 können wir getrost als unser "Kronjuwel" bezeichnen. Es wird schwer sein, dagegen Argumente zu finden! Ich verweise besonders auf die Seiten 6 und 7 ! Das Schreiben an den Redakteur der Nordbayerischen Nachrichten, Herrn Kasperowitsch, ist notwendig geworden, da dessen Artikel vom 29.02.2016 vom Gegen-Anwalt, Herrn Dr. Herrmann, als Beleg für die aktuelle Verfassung der SL beim Registergericht München am 17.05.2016 eingereicht und jetzt an Herrn RA Veauthier weitergeleitet worden ist. Der Artikel bedurfte dringend der Richtigstellung, was Her RA Veauthier im oben angefügten Schreiben getan hat.
F.Volk, GF
11.6.2016
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