Die Mitgliedsländer der EU haben sich 2008 verpflichtet, "das öffentliche billigen, leugnen oder gröbliche verharmlosen von Völkermord, (Existenzvernichtung, Zerstörung des sozialen Verbandes, kollektive Entrechtung und Vertreibung....) Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe zu stellen”. (FAZ)
Die Vertreibung von ca. 15 Millionen Ost- und Sudetendeutschen mit über 2 Millionen Todesopfern ist jedoch seit diesem brutalen Geschehen der Jahre 1945/46 noch keinem Strafverfahren unterzogen worden. Auch von führenden Politikern Deutschlands - Außenminister, Bundespräsidenten etc. - wird dieses unerledigte Thema vermieden, stattdessen wird betont dasadie Beziehungen zu Polen und Tschechien noch nie so gut waren wie heute.
Über 1/4 des Volkes, dessen Zeitzeugen bald abgetreten sein werden und dann nur noch mit dem Thema vertraute Politik- und Rechtskundige aufweist, konnte unbeschadet hinweggegangen werden!
Doch Unrecht, das nicht beim Namen genannt wird, ist nicht aus der Welt geschafft, wenn auch z.B. das Prager Parlament' einstimmig 2002 die kollektive Beraubung, Massenmord und brutale Vertreibung sanktioniert, indem es die auslösenden Präsidentendekrete als "legitim, notwendig und unantastbar" erklärt hat.
Wie aber erklärt sich das Verhalten der bundesdeutschen Politik?
Ist es. nur die Aussicht auf wirtschaftliche Prosperität oder ist es nach Ausbleiben des Friedensvertrages Verzicht auf eigenes souveränes Verhalten? Ist es vielleicht gar politische Naivität, die eine entsprechend entgegenkommende Reaktion der Gegenseite erwartet? (s. die seinerzeitige Vertröstung auf eine Lösung gegenüber den Vertriebenen, sobald die Vertreiberstaaten Polen und Tschechien in der EU Aufnahme gefunden hätten).
Weit gehend entgangen ist dem arbeitsamen, aber politisch uninteressierten Volk, dass wichtige Inhalte des Kontrollratsgesetzes von 1945 im 4 + 2 - Vertrag von 1992 zu deutschem Recht gemacht wurden (Kohl-Genscher-Regierung): dazugehört die Bestimmung, dass Deutschen angetanes Unrecht von Deutschen nicht verfolgt werden darf. Dadurch konnte der 1945/46 erfolgte Völkermord schon zur 1951'beschlossenen UN-Völkermordkonvention von deutscher Seite nicht angemeidet werden (Adenauer- Regierung). Für die Welt bleibt dadurch das Problem ohne Kenntnis!
Dazu kam 1969 die Preisgabe des deutschen Ostens als Teil des sogenannten Reperationsschädengesetzes (Brandt-Kiesinger-Regierung). Besonders beklagenswert ist, dass diese existenziellen Fragen von politischer Seite unerwähnt bleiben,mit "politisch korrekt" funktionierender Presse bis heute allgemein unerkannt sind.
Die späte Chance für die Vertriebenen (bzw. nicht mehr vorhandene Zeitzeugen) wird es danach wohl erst geben können für die Nachkommen, wenn das Öffnen der Restarchive (England 2027 - Frankreich 2045 - USA unbestimmt) schließlich zusätzlich Licht in das Dunkel der Gegenwart zu werfen verspricht und uns aus unserer hilflosen Lage befreit.
E.E. Korkisch
Quelle:
Dr. Linus Kather, die Entmachtung der Vertriebenen, Band II., München 1965
Anzeiger der Notverwaltung des deutschen Ostens, H. 3, 2011 + H. 2, 2012, Groß Wittensee.
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