Gestern im ersten Fernsehduell der zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen hat Karel Schwarzenberg öffentlich die Nachkriegsvertreibung der Sudetendeutschen als klare Verletzung der grundlegenden Menschenrechte verurteilt. Zu Unrecht habe man das Prinzip der Kollektivschuld angewendet. Er meinte, dass die Dekrete des damaligen tschechoslowakischen Staatspräsidenten Edvard Beneš, aufgrund derer die Sudetendeutsche vertrieben und enteignet worden waren, seit 20 Jahren keine Geltung mehr hätten. Das ergäbe sich aus der Liste von Grundrechten und Freiheiten, die in die tschechische Verfassung eingegliedert worden seien. Wenn es damals den Internationalen Strafgerichtshof gegeben hätte, hätte sich die damalige Regierung einschließlich Präsident Beneš vor dem Tribunal in Den Haag verantworten müssen.
Sein Kontrahent, Milos Zeman, konterte, dass aus der Feststellung von Schwarzenberg ja folge, dass Edvard Beneš ein Kriegsverbrecher gewesen sei. Karel Schwarzenberg kommentierte diese Bemerkung nicht, fügte jedoch hinzu, dass die tschechische Nation von Praktiken der Nazis infiziert worden sei und erinnerte daran, dass es in den Reihen der Sudetendeutschen viele NS-Opfer gab. Schuld müsse immer individuell, niemals aber kollektiv festgestellt werden. Zeman betonte, dass die Dekrete, durch die Gesetze der Nationalversammlung vom Parlament als Gesetze angenommen worden seien. Diese Gesetze seien Bestandteil der tschechischen Rechtsordnung. Dennoch, Schwarzenberg vermochte durch einen überragend noblen und kultivierten Auftritt zu überzeugen.
Jan Šinágl, 18.1.2013
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