Utl.: Verlust in Karpathoukraine (1939) und Villa von Jan Antonin Bat’a in den Medien.
„Právo“ berichtete am 6.2.2015, dass das Verfassungsgericht einer Tschechin Hoffnung auf ihr Eigentum in der Karpathoukraine gemacht hat. Es geht um Immobilien die dem Onkel der Antragstellerin gehörten. Mit dem Verlust dieses Teiles der Tschechoslowakei im Jahr 1939 durch Abspaltung hat der Eigentümer in diesem Gebiet das heute zur Ukraine gehört, alles verloren. Seit Jahren versucht seine Nichte zu ihrem Eigentum im Wert von 7,6 Millionen Kronen zu gelangen. Das Kreisgericht in Komotau gab ihr Recht, die höheren Instanzen wiederum nicht.
Im Jahr 1945 kam die Karpathoukraine zur Sowjetunion. Die Tschechoslowakei hat für diesen Verlust eine finanzielle Kompensation erhalten, aus diesem Geld könnte die Antragstellerin entschädigt werden. Der Staat hat damals aber kaum jemand entschädigt und das Geld behalten.
In einem anderen Fall geht es um das Eigentum der Familie des Schuhgroßfabrikanten Jan Antonin Baťa.
Die Erben möchten mindestens die Villa ihrer Vorfahren in der Stadt Zlin (früher Sitz des Konzerns) zurückbekommen. Das Gericht in Prag 2 hat diese Restitution allerdings abgelehnt.
Der Journalist Luděk Navara kommentiert die Entscheidung des Gerichts in Mladá fronta dnes kritisch „Baťa: Statue ja, Eigentum nicht“.
Die tschechischen Gerichte entschieden, dass Baťa kein Kollaborateur mit NS-Deutschland war. Dieser Vorwurf war der Grund für Eigentumsenteignung im Fall Baťa.
Der Gründer des Schuhimperiums hat zwar eine Statue in seiner Stadt erhalten, wie Navara bemerkt, das Eigentum bekam er aber nicht mehr zurück. Diese Gerechtigkeit findet der Autor des Artikels seltsam:
„Die Philosophie nach tschechischer Art sagt, dass die Gründe für Eigentumsenteignung zwar falsch waren, aber sie gelten trotzdem. Mit anderen Worten, das Gericht bestätigte, wenn man stiehlt, ist das in einigen Fällen so in Ordnung. Selbstverständlich, es kommt darauf an wer stiehlt. Wenn es das NS-Regime tut, dann ist es etwas Anderes als wenn Kommunisten stehlen. Und ganz anders, wenn die dritte Republik stiehlt“.
„Man sagte, dass Baťa mit den Deutschen kollaborierte. Heute wissen wir, es ist nicht wahr, umgekehrt, im Ausland unterstützte er den Widerstand. Heute bekam Jan Antonín Baťa im Zentrum von Zlin eine Statue und keiner wundert sich deswegen…“
„Vielleicht steckt hinter der seltsamen Entscheidung nur Angst vor der eigenen Geschichte? Wenn Baťa sein Eigentum zurückbekommt, wer meldet sich morgen? Wollen dann nicht etwa die Sudetendeutschen auch ihr Eigentum zurückbekommen? Das war vielleicht das, was das gestrige Gericht sagen wollte, man hat nicht über Baťa, sondern über alle Anderen entschieden. Wir befinden uns einfach in der Falle unserer unschönen Geschichte“, schloss Navara.
Gericht gibt Hoffnung für Tschechen die ihr Eigentum in der Karpathoukraine verloren haben
Kommentar zur Zeitung, Mf dnes:
"Geht es dem Gericht bei seiner Entscheidung vielleicht auch um Sudetendeutsche?"
Sudetendeutscher Pressedienst (SdP)
Österreich
Wien/Prag, am 10. Feber 2015
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