Die August-Folge des Witikobriefes wird Sie in einer Woche erreichen. Vorab schicke ich Ihnen aber schon einen Kurzbericht vom Gerichtstermin am 4.8., bei dem es um die Mitgliederliste ging. Hinsichtlich der Satzungsänderung selbst hält sich die SL an die Tatsachen, denn auf ihrer HP findet man immer noch die alte Satzungversion.
MfG. F.Volk, GF.
8.August 2015
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Der Text aus dem nächsten WBr.:
Die erste Anhörung im Satzungsstreit
Wie angekündigt fand am 4. August 2015 im Landgericht München die Anhörung wegen der Herausgabe der SL-Mitgliederliste statt. Als Vertreter der SL waren Vizechef Siegbert Ortmann und Geschäftsführer Christoph Lippert erschienen. Dem Kläger Ingolf Gottstein stand Anwalt Veauthier zur Seite, und als Beobachter waren fünf Witikonen zugegen, darunter der Vorsitzende Felix Vogt G. Die SL-Vertreter gaben an, nur eine Liste der beim Bundesverband unmittelbar gemeldeten Mitglieder zu besitzen, nicht die der in den Landesverbänden und Heimatkreisen organisierten Landsleute. Ein Urteil in der Sache soll am 25. September 2015 schriftlich ergehen, was aber an den Einwänden RA Veauthiers scheitern könnte: Er rügte die unzureichende Vollmacht für Hr. Ortmann, den fehlenden Beschluss für die Beauftragung einer Einzelrichterin und die ungenügende Vorbereitung der Richterin.
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