Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Landsleute und Freunde der Landsmannschaft
am Samstag den 29.1.2016 hat das Landgericht München folgendes Urteil gesprochen.
I. Der Beschluss der Bundesversammlung vom 28.02.2015 ist nichtig.
D.h. es bleibt die Urfassung der Satzung der Sudetendeutschen gegen die Widersacher der Sudetendeutschen Sache im Bundesvorstand und in der Bundesversammlung gültig. Wir wollten die Änderung der Satzung verhindern und haben es geschafft. „Nichtig“ bedeutet: Die Satzungsänderung hat nicht stattgefunden. Ein zurücklehnen kann und darf es jetzt nicht geben. Das Urteil ist auch wichtig für alle anderen Vertriebenenverbände, wenn dort angepasste „Ja-Sager“ versuchen sollten, die den Vertriebenen zustehenden Rechte aufzugeben.
Mit freundlichem Gruß
Felix Vogt Gruber
30.1.2016
Read more...