Zur Erinnerung an alle Gliederungen der Deutschen Heimatvertriebenen wird hiermit zur Erinnerung folgender Quellentext zur Kenntnis gebracht:
„…Eilmeldung! Kurz vor Redaktionsschluss wird bekannt, dass das Registergericht die Eintragung der SL- Vorstandswahlen und der Satzungsänderung am 28.Juli 2016 zurückgestellt hat, bis die Frage der Rechtmäßigkeit der Bundesversammlung vom 27./28 2. 2016 gerichtlich geklärt ist. Daraus folgt:
1. Es gilt immer noch die alte Satzung. Eine neue gilt erst vom Moment der Eintragung an und hat keine rückwirkende Kraft. Selbst MP Seehofer führte daher die Öffentlichkeit mit der Behauptung des Eigentumsverzichts in die Irre.
Die Internationale Vertretung des Sudetenland begrüsst grundsätzlich alle Aktivitäten und Handlungen die Schaden von der Souveränität der Sudetendeutschen abwendet!
Freundlichst
Journaldienst
Internationale Exilvertretung Sudetenland
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