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Die ethnischen Ungarn, die auf Grundlage der Beneš-Dekrete ihr Eigentum verloren haben, fordern von der Slowakei eine Entschädigung. Das teilte György Csóti von der Organisation zum Schutz der Minderheitenrechte kürzlich bei einer Pressekonferenz in Budapest mit. Diese Forderung unterstützen aktuell 1.144 Menschen.
Nach dem 2. Weltkrieg wurden aus der Slowakei 200.000 Ungarn vertrieben. Csóti teilte mit, dass jeder geschädigte Ungar mindestens eine moralische und nach den Möglichkeiten auch materielle Entschädigung bekommen sollte.
Seine Organisation behandelt Fälle mit genauen Angaben über das verlorene Eigentum. Mit dieser Forderung will sie sich an den europäischen Ombudsmann bzw. auch an die europäischen Gerichte wenden.
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Utl.: Berufung des Ordens vom Landgericht in Olmütz/Olomouc abgelehnt
„Die Burg Busau wurde 1938 von den NS-Stellen konfisziert, weil der Orden als anti-nazistisch und anti-faschistisch eingestuft wurde. Daher fiel sie auch nicht mehr unter die Beneš-Dekrete! Für sie gab und gibt es keine tschechoslowakische Rechtsgrundlage für die Enteignung!“, so SLÖ-Bundesobmann Gerhard Zeihsel.
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Der katholische Deutsche Orden erhält die mittelalterliche Burg Busau in Tschechien nicht zurück. Das Landgericht in Olmütz lehnte die Berufung der Ordensgemeinschaft ab, wie die Agentur CTK am 30. März 2017 berichtete. Die Burg, die als Kulisse für bekannte Märchenfilme wie „Die schöne Arabella und der Zauberer" diente, war von 1689 bis 1938 im Besitz des Deutschritterordens gewesen.
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“Die bisherigen Kernaussagen der deutschen Strafermittler sind für die Opfer des tschechoslowakischen Eisernen Vorhangs bahnbrechend. Denn keine offizielle oder akademische Stelle in Tschechien oder der Slowakei hat bisher die Feststellung gewagt, dass es sich um nicht-verjährbare Taten handelt,” sagt Neela Winkelmann, geschäftsführende Direktorin der Plattform.
Prag / 27. März 2017. Die Platform of European Memory and Conscience erhielt bereits zweimal Schreiben von deutschen Strafermittlern auf ihre umfassende Strafanzeige vom 18.8.2016 wegen der Tötung von Flüchtlingen an der Grenze der ČSSR. Laut dem deutschen Generalbundesanwalt war das Töten von Flüchtlingen ein internationales Verbrechen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Weiden legt das Töten von Flüchtlingen auf der Ebene der Verantwortlichen für das System des Grenzschutzes die Annahme von Mord aus niedrigen Beweggründen nahe.
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Utl.: Tätigkeitsberichte, Neuwahlen, Entschließung am 1. April 2017 im „Haus der Heimat“
Zwischen dem 21. August 1940 und dem 28. Oktober 1945 erließ Edvard Beneš als tschechoslowakischer (Exil-)Präsident insgesamt 143 Dekrete. Zwölf dieser Dekrete sprachen die in der Tschechoslowakei lebenden Deutschen und Ungarn kollektiv schuldig und machten sie weitgehend rechtlos. Ihr Eigentum wurde eingezogen, die Staatsbürgerschaft aberkannt. Damit waren die Voraussetzungen für die Vertreibung geschaffen. Am 8. Mai 1946 verabschiedete das tschechoslowakische Parlament das sogenannte Straffreistellungsgesetz, nach dem faktisch alle an Deutschen und Ungarn verübten Verbrechen für legal erklärt wurden. Diese menschen- und völkerrechtswidrigen Beneš-Dekrete und das rechtsdogmatisch skandalöse Straffreistellungsgesetz sind bis heute Bestandteil der tschechischen Rechtsordnung und werden auch zum Teil weiter angewandt. Die Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich (SLÖ) setzt sich weiter dafür ein, den Ungeist der Vertreibung zu überwinden und dieses Unrecht auf der Grundlage eines akzeptablen Ausgleiches abzumildern. Die österreichische und die tschechische Regierung werden aufgefordert, im Sinne dieser Entschließung tätig zu werden.
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Die Vertretung des Freistaats Bayern in der Tschechischen Republik, Michalskí 12, Prag 1, Eröffnungstag 23. März 2017 ab 19:00 Uhr. Es wurde mit dem deutschen Brillanz vorbereitet. Die Ausstellung kann ich nur empfehlen.
Fünf Studenten und ein Professor der Universität von München zwischen Juni 1942 und Februar 1943 verteilten Flugblätter, zum Aufstand gegen die NS-Diktatur. Alle wurden hingerichtet. Ab heute ist die Ausstellung für die Öffentlichkeit kostenlos geöffnet, an Werktagen (außer Tage der tschechischen und deutschen Feiertagen) zwischen 9.00 Uhr bis 04.00 Uhr.
Keine öffentlichen tschechische Medien, wie erwartet. Nur wenige Fotografen durch Kleidung und Verhalten eher von deutsche Seite.
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