Das Innenministerium hat wiederholt entschieden, dass die Sudetendeutsche Landsmannschaft in Böhmen, Mähren und Schlesien, eine Bürgervereinigung, in der Tschechischen Republik nicht tätig sein darf. In seiner elfseitigen Begründung, die dieser Pressemitteilung beigefügt ist, wird behauptet, dass „aus der Begründung der angefochtenen Entscheidung folge, dass das Ministerium aufgrund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes die Infragestellung der Annahme und Gültigkeit der EdvardBenešDekrete als eine Infragestellung der Rechtssicherheit ansähe, die aber eines der wichtigsten Erfordernisse eines demokratischen Rechtssystems sei.“
Ganze Pressemitteilung Nr. 4/2011
Jan Šinágl, 1.7.2011
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