Utl.: Aus: „LandesZeitung“ – Zeitung der Deutschen in der Tschechischen Republik, Prag, 1.Mai 2012, Nr. 9/Jahrgang 18
Im fernen Florida muss sich Tschechien seiner Vergangenheit stellen. Seit Ende April verhandelt ein Gericht in Fort Lauderdale in Sachen jüdischer Restitution in der Tschechischen Republik. Eingereicht hat die Klage der Großneffe des böhmischen Kunstsammlers und –mäzens Richard Popper, Michal Klepetář.
Das Verfahren richtet sich gegen die Tschechische Republik, die Nationalgalerie und das Kunstgewerbemuseum in Prag. Beide Museen halten in ihren Sammlungen Eigentum von Holocaust-Opfern, deren rechtmäßige Erben in der Tschechischen Republik leben.
Mit seiner Klage, in der Klepetář vom berühmt-berüchtigten Nazi-Opfer Anwalt Ed Fagan unterstützt wird, geht es konkret um Kunstgegenstände aus der so genannten Popper-Sammlung. Klepetář fordert die Herausgabe der Werke der Sammlung sowie der Dokumente, die zur Auffindung ihrer bislang verschollenen Teile führen können. Oder eine Entschädigungs-zahlung in Höhe von 50 Millionen US-Dollar.
„Die tschechischen Richter haben uns das Recht auf das Haus, in dem Popper gelebt hat, zugesprochen. Gleichzeitig haben sie unseren Anspruch auf die Bilder abgelehnt, die in dem Haus hingen“, erklärt Klepetář seine Beweggründe. „Und da niemand, einschließlich des tschechischen Verfassungsgerichts Interesse zeigte, diese Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen, habe ich mich entschlossen, mit Hilfe eines amerikanischen Gerichts Gerechtigkeit durchzusetzen“, erklärt Klepetář.
Sein amerikanischer Anwalt Ed Fagan glaubt nicht, dass Tschechien langfristig seine internationalen Verpflichtungen ignorieren kann. Diese ist sie unter anderem auch 2009 mit Unterzeichnung der Theresienstädter Erklärung eingegangen, die die Notwenigkeit unterstreicht, Probleme bei der Rückgabe von Eigentum zu lösen, das von den Nazis konfisziert wurde. „Unsere Klage gründet auf einem sehr einfachen Konzept. Keine Regierung, kein Museum und keine Einzelperson kann Eigentum besitzen, dass Opfern des Holocaust gestohlen wurde“, sagt Fagan.
Daher sei das ganze Verfahren von vornherein klar. „Vor allem, da die einzelnen Werke der Popper-Sammlung dieser schon eindeutig zugeordnet wurden.“ so Fagan. Die tschechische Regierung, meint er, könne daher die amerikanischen Richter nicht mehr aufhalten, egal mit welchem Argument.
Tatsächlich haben Opfer des Nazi-Regimes schon in der Vergangenheit Restitutions- und Schadensersatzansprüche von Opfern des Nationalsozialismus durchgesetzt, zum Beispiel auch im Falle von Zwangsarbeitern. Sollten die Richter in Florida im Sinne von Michal Klepetář entscheiden, setzen sie ein Signal für diejenigen, deren Restitutionsansprüche noch offen sind.
Alexandra Mostýn
Die LandesZeitung wurde 1994 gegründet und erscheint vierzehntägig. Sie wird herausgegeben von der Landesversammlung der Deutschen in Böhmen, Mähren und Schlesien und versteht sich als Medium des deutsch-tschechischen Dialogs.
P.S.
Sollte in Landeszeitung am 1.5.2012 erscheinen. Habe den Artikel in Archiv von Landestzeitung nicht finden können? J.Š.
Czech Holocaust restitution claim filed with US court in expected landmark case
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