Grüß Gott, an alle,
lieber Herr Lippert,
Herr Slezak hat die letzen vier Jahre auch keinen Antrag auf Änderung der Satzung bzw. auf Zweckänderung in der Satzung oder die Erstellung eines Grundsatzprogramms gestellt, trotzdem wurden diese fundamentalen, jetzt strittigen Punkte, im Eilverfahren vom Vorstand beschlossen, und sollten ohne Mitwirkung der Basis, von der Bundesversammlung verabschiedet werden.
Da das Thema Bundesversammlung schon lang auf der Tagesordnung stand, hätten wir erwarten können, dass der Vorstand dazu Vorlagen erarbeitet und uns vorlegt, damit eine neu zusammengesetzte Bundesversammlung über Satzungs- bzw. Zweckänderungen beraten, und die Zustimmung der Basis dazu einholen kann. Das war aber sicher nicht gewollt, denn sonst wäre der Überrumpelungseffekt, den wir nur mit Hilfe des Gerichts stoppen konnten, verpufft.
Was die Wahlleiter anbelangt, sollte der Herr Bundesgeschäftsführer wissen, dass es demokratische Gepflogenheit ist, den Wahlleiter bei der Versammlung zu wählen und ihn nicht vorher zu bestimmen, was wir sicher auch nicht tun werden.
Merke: Was den Griechen möglich war, ein Wählervotum herbeizuführen, sollte für uns bei der Satzungs- bzw. Zweckänderung selbstverständlich sein, die Basis, also unsere Mitglieder darüber zu befragen und abstimmen zu lassen.
Wir würden uns alle viel Nerven, Zeit und Geld sparen, wenn wir uns , wie die Griechen verhalten würden, aber die Griechen gelten halt als die älteste Demokratie des Volkes, und nicht als die der Funktionäre.
Euch allen herzliche Grüße von
Johann Slezak
Sudetenbayer
Sudetendeutsche Landsmannschaft
Bezirksgruppe Oberbayern
28.7.2015
* * *
Von: Christoph Lippert
Gesendet: Dienstag, 28. Juli 2015 16:02
Betreff: AW: Wahlen zur Bundesversammlung Antwort Slezak
Lieber Hans,
ich empfehle Dir wirklich dringend, die entsprechenden Bestimmungen in unseren Satzungen und Ordnungen nachzulesen, damit Deine Behauptungen ihnen nicht gar so offensichtlich widersprechen:
1. Die Wahlordnung und die damit zusammenhängende Zusammensetzung der Bundesversammlung hat mit der Satzungsänderung nichts zu tun.
2. Im § 13 (2) unserer Satzung heißt es:
„Insbesondere obliegt der Bundesversammlung ... die Beschlussfassung über die Satzung“.
Die Bundesversammlung hat also genau das getan, wozu sie berechtigt und verpflichtet ist. Ein Mitglieder-Entscheid dagegen ist in der Satzung nicht vorgesehen, er wäre also satzungswidrig.
3. Die Geschäftsordnung der Bundesversammlung regelt in § 35 die Fristen für Anträge. Diese Fristen sind im Fall der Satzungsänderung reichlich eingehalten worden. Von „Eilverfahren“ kann also keine Rede sein.
4. Der Bundesvorstand ist nicht verpflichtet, eine Änderung der Wahlordnung mit dem Ziel einer anderen Zusammensetzung der Bundesversammlung einzuleiten, nur weil der Delegierte Slezak meint, dass das schon lange auf der Tagesordnung steht. Da hätte der Delegierte Slezak schon selbst mit einem Antrag aktiv werden müssen.
5. Im § 6 (4) der Wahlordnung heißt es:
„Die Vorsitzenden dieser Wahlausschüsse werden auf Vorschlag der Landesobmänner ... von dem Vorsitzenden des Bundeswahlausschusses berufen“. Es gilt diese Bestimmung, nicht das, was Du – abweichend davon – für richtig hältst. Deshalb nochmal die dringende Aufforderung: Bitte schlage einen Vorsitzenden vor, damit er von Herrn Janik berufen werden kann.
Mir ist es sehr wichtig, meine Aufgaben ordnungs- und satzungsgemäß zu erfüllen. Deine permanenten unqualifizierten Einwürfe stören dabei sehr. Es wäre wünschenswert, dass Du Dich auf Deine eigentliche Verantwortung als Bezirksobmann besinnst und Dich auf Deine satzungsmäßigen Aufgaben konzentrierst, die sich unter Anderem aus § 22 (2) ergeben. Dort heißt es:
„... Insbesondere bleiben die Gliederungen verpflichtet, sich dem Bundesverband einzuordnen und die Beschlüsse, Weisungen und Auskunftsbegehren übergeordneter Organe zu befolgen.“
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Lippert
Sudetendeutsche Landsmannschaft
Bundesverband e. V.
Hochstraße 8
81669 München
Tel.: 089/480003-50
* * *
AW: Wahlen zur Bundesversammlung Antwort Slezak
Fri, 31 Jul 2015 13:20:15
Lieber Christoph,
mir, und sicher auch anderen, ist es langsam leid immer wieder leeres Stroh zu dreschen, das uns von unseren eigentlichen Aufgaben abhalten. Wir haben in der SL Ausschüsse und Arbeitskreise, die leider kaum einberufen wurden, die diese Fragen längst hätten klären und der Bundesversammlung vorlegen müssen.
Wir haben auch hauptamtliche, bezahlte Mitarbeiter die dafür zur Verfügung stehen müssten, und nicht nur dazu da sind, wie Du es selbst für Deine Person gesagt hast, Posselt den Rücken frei zu halten, was immer das bedeutet.
Jeder weiß, dass wir ehrenamtlichen Obleute, jeder Gliederung, mit unseren Aufgaben voll ausgelastet sind und uns eigentlich auf die Gremien verlassen müssten, die dafür gewählt sind oder bezahlt werden.
Deshalb werde ich den fruchtlosen Schriftverkehr nicht mehr fortsetzen, der meine Arbeitskraft blockiert und mich verstärkt den wichtigen Aufgaben des Erhalts unserer Orts-und Kreisgruppen zuwende. Dazu benötige ich keinen "Rückenfreihalter," sondern bin selbst Manns genug, deren Interessen zu vertreten.
Die wichtigsten strittigen Punkte werden ohnehin von den Gerichten geklärt, weil die SL-Spitze ein demokratisches Mitgliedervotum, wie der Teufel das Weihwasser scheut, weil es den politischen Vorgaben nicht entspricht.
Und damit Ende des Schriftverkehrs in dieser Sache.
Grüße Hans Slezak
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