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Sudetendeutsche: Im Streit um die kritisierte Satzungsänderung hat die Führung der Landsmannschaft eine juristische Schlappe hinnehmen müssen
Der Bundesverband der Sudetendeutschen Landsmannschaft (SL), in dessen Reihen seit zwei Jahren ein erbitterter Richtungsstreit ausgetragen wird, ist durch einen Richterspruch aufs Neue in Turbulenzen geraten. Das Landgericht München 1 hat am Donnerstag vergangener Woche alle Beschlüsse der Bundesversammlung vom Februar 2016 für nichtig erklärt.
Sie betrafen unter anderem die Zusammensetzung des Vorstandes und einen Passus in der Satzung, der als Zweck die Forderung nach „Wiedergewinnung der Heimat“ und nach Restitution beziehungsweise Entschädigung für das den Deutschen aus Böhmen, Mähren und Schlesien geraubte Eigentum festgeschrieben hat. AufInitiative der „Reformer“ um denSL-Sprecher und Bundesvorsitzenden Bernd Posselt (CSU) war dies geändert worden. Dagegen hatten Mitglieder, vornehmlich aus dem nationalkonservativen Witikobund, heftig opponiert und schließlich geklagt.
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Zahl der gewaltorientierten Extremisten gestiegen. Der Verfassungsschutzbericht 2016 informiert über Gefahren für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Er verdeutlicht die Gefährdungen durch den politischen Extremismus, den Terrorismus oder durch Spionage.
Kräfteverschiebung innerhalb des Islamismus - Höchststand an gewaltorientierten Rechtsextremisten - Mehr linksextremistisches Personenpotential - "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" als eigenständiger Phänomenbereich - Anstieg auch im Bereich des Ausländerextremismus - Zunahme nachrichtendienstlicher Aktivitäten türkischer Stellen
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... Jeder kann seine Schlüsse daraus ziehen. Wir können gespannt darauf warten, wie die Sudetendeutsche Zeitung aus dieser Niederlage einen Sieg zaubert. Herr Rechtsanwalt Veauthier wird das Urteil, und dessen Folgen, aufbereiten. ...
Liebe Landsleute.
Urteil Sudetendeutsche Landsmannschaft.
Urteil ohne Kommentar.
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Urteil des Landgerichts München ist ein neuer Meilenstein in der Geschichte der Sudetendeutschen Landsmannschaft
Mit seinem Urteil vom 29.06.2017 hat das Landgericht München I klargestellt, dass alle 2016 getroffenen Beschlüsse zu den Vorstandsänderungen sowie zur Satzungsänderung hinfällig sind. Damit ist zugleich auch die Sprecherwahl von 2016 ungültig und die Sudetendeutsche Landsmannschaft ist derzeit in ihrer Außendarstellung führungs- und wirkungslos.
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Amtsgericht München am 29.6.2017: Voller Erfolg von Herrn Gottstein und die Niederlage den Beklagten Bernd Posselt und Steffen Hörtler - Siehe unten!
Schreiben vom 27. Juni 2017 finden Sie HIER in tschechischen und deutschen Version.
Grüß Gott, liebe Landsleute und Freunde der Volksgruppe,
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