Jan Šinágl angažovaný občan, nezávislý publicista

   

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Karel Havlíček Borovský
26. června r. 1850

KOMUNISMUS znamená v pravém a úplném smyslu bludné učení, že nikdo nemá míti žádné jmění, nýbrž, aby všechno bylo společné, a každý dostával jenom část zaslouženou a potřebnou k jeho výživě. Bez všelikých důkazů a výkladů vidí tedy hned na první pohled každý, že takové učení jest nanejvýš bláznovské, a že se mohlo jen vyrojiti z hlav několika pomatených lidí, kteří by vždy z člověka chtěli učiniti něco buď lepšího neb horšího, ale vždy něco jiného než je člověk.

 


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Jan Šinágl,
předseda SODALES SOLONIS o.s.

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SRF logo«Verschwörungstheoretiker und Gewaltbereite»: Die SRG verliert vor Bundesgericht: Das Westschweizer Fernsehen RTS hat mit einem Beitrag zu Hass im Covid-Abstimmungskampf 2021 die Meinungsvielfalt verletzt.

Katharina Fontana 20.09.2023, 14.13 Uhr

***

... Das Bundesgericht kommt zu einem klaren Urteil. Die Sendung sei nicht ausgewogen gewesen, die SRG habe ihre gesetzliche Pflicht zur Meinungsvielfalt verletzt. Die Gegner des Covid-Gesetzes seien kaum zu Wort gekommen, man habe zu stark den Eindruck vermittelt, diese seien vorwiegend roh und gewalttätig. «Es kommt nur ungenügend zum Ausdruck, dass sich die Gegnerschaft des Covid-Gesetzes keineswegs auf Verschwörungstheoretiker und Gewaltbereite reduzieren lässt», hält das Bundesgericht fest und bestätigt, dass die SRG das Vielfaltsgebot verletzt habe – und das zwei Wochen vor der Abstimmung über das Covid-Gesetz. «Die Pflicht zur vorsichtigen und ausgewogenen Darstellung von Sachverhalten vor Wahlen und Abstimmungen ist ein zentraler Grundsatz zum Funktionieren der direkten Demokratie», die Stimmbevölkerung solle nicht einseitig beeinflusst und damit das Ergebnis der Abstimmung verfälscht werden. ... Anders gesagt: Wenn SRF relevante Themen ausser acht lässt, kann man ihm auch keine Unausgewogenheit vorwerfen.

***

Im Herbst 2021 stand die Schweiz unter Strom. Im September hatte der Bundesrat das Covid-Zertifikat für Getestete, Geimpfte und Genesene eingeführt (3-G-Regel), weitere Verschärfungen wie ein weitgehender sozialer Ausschluss der Ungeimpften (2-G-Regel) wurden diskutiert (und ein paar Wochen später eingeführt), im November wurde über das Covid-Gesetz abgestimmt. Zwei Wochen vor dem Urnengang strahlte RTS in der Informationssendung «Mise au point» eine Reportage aus mit dem Titel «Der Hass vor der Covid-Abstimmung». Darin kamen mehrere Politiker zu Wort – wie der Walliser Regierungsrat Mathias Reynard oder der freisinnige Nationalrat Philippe Nantermod –, die sich in der Pro-Kampagne engagierten und über Hassbotschaften und Drohungen gegen ihre Person berichteten. In einer kurzen Sequenz wurden Massnahmenkritiker zu ihrer Sicht der Dinge befragt, und zwar an einer Corona-Demonstration in Freiburg, mit Freiheitstrychlern im Hintergrund.

«Vorwiegend roh und gewalttätig» : Gegen die Sendung gingen verschiedene Reklamationen ein. Das Thema sei einseitig dargestellt worden, lautete die Kritik, man habe einzig die Corona-Gegner für die aggressive Stimmung im Land verantwortlich gemacht und den Beitrag der Gegenseite zum aufgeheizten politischen Klima ausgeblendet. Der Fall landete vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Die UBI teilte die Auffassung der Kritiker und erachtete die Meinungsvielfalt als verletzt. Die SRG sah das anders. Sie ging vor Bundesgericht. Dort hat sie am Mittwoch eine Niederlage kassiert.

Das Bundesgericht kommt zu einem klaren Urteil. Die Sendung sei nicht ausgewogen gewesen, die SRG habe ihre gesetzliche Pflicht zur Meinungsvielfalt verletzt. Die Gegner des Covid-Gesetzes seien kaum zu Wort gekommen, man habe zu stark den Eindruck vermittelt, diese seien vorwiegend roh und gewalttätig. «Es kommt nur ungenügend zum Ausdruck, dass sich die Gegnerschaft des Covid-Gesetzes keineswegs auf Verschwörungstheoretiker und Gewaltbereite reduzieren lässt», hält das Bundesgericht fest und bestätigt, dass die SRG das Vielfaltsgebot verletzt habe – und das zwei Wochen vor der Abstimmung über das Covid-Gesetz. «Die Pflicht zur vorsichtigen und ausgewogenen Darstellung von Sachverhalten vor Wahlen und Abstimmungen ist ein zentraler Grundsatz zum Funktionieren der direkten Demokratie», die Stimmbevölkerung solle nicht einseitig beeinflusst und damit das Ergebnis der Abstimmung verfälscht werden.

Das Urteil dürfte eine Genugtuung sein für all jene Personen, die sich über die Corona-Berichterstattung der SRG-Sender geärgert und sie als viel zu regierungstreu empfunden hatten. Und dies nicht nur vor der Abstimmung über das Covid-Gesetz. So verstieg man sich beispielsweise zu wahren Lobeshymnen auf Gesundheitsminister Alain Berset: «Er tritt sicher und kompetent auf, kommuniziert charmant zweisprachig. Er führt das Land durch die Corona-Krise und überbringt auch ernste Botschaften mit der richtigen Mischung aus Nachdruck und Feingefühl.»

Den Vorwurf der übergrossen Staatsnähe müssen sich auch private Medienhäuser gefallen lassen, dem einen oder anderen CEO oder Journalisten wäre es heute vielleicht wohler, wenn er während der Pandemie ein bisschen mehr Distanz zur Macht an den Tag gelegt hätte. Doch für die gebührenfinanzierte SRG gelten andere Regeln als für die Privaten: Sie muss die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck bringen, wie es im Radio- und Fernsehgesetz heisst. In den letzten Monaten gab es in gewissen Sendungen zwar zaghafte Versuche, die eigene Arbeit während der Pandemie selbstkritisch zu hinterfragen, doch übers Ganze gesehen haben die Verantwortlichen die Vorwürfe der übertriebenen Staatsnähe stets zurückgewiesen.

Beim Publikum ist die Corona-Berichterstattung gemischt aufgenommen worden. Im ersten Corona-Jahr 2020 trafen bei der Ombudsstelle der Deutschschweiz so viele Beanstandungen ein wie noch nie. Die üblichen Kritiken, dass SRF «zu links» sei, wurden neu von jenen zum journalistischen Umgang mit der Pandemie überlagert. Das Urteil vom Mittwoch bestätigt nun, dass der Vorwurf, die SRG habe bei Corona eine gewisse Einseitigkeit an den Tag gelegt, nicht bloss ein Hirngespinst von «Verschwörungstheoretikern» ist.

Das höchstrichterliche Urteil gegen die SRG ist umso bemerkenswerter, als Beanstandungen sonst kaum je Erfolg haben. Nicht nur die Ombudsstellen sehen selten einen Regelverstoss, auch die UBI ist meist sehr grosszügig. Das zeigte sich jüngst bei den sogenannten «Twitter Files». Diese veröffentlichten die interne Korrespondenz des früheren Twitter-Managements vor der Übernahme durch Elon Musk und sollten unter anderem belegen, dass Twitter im Lauf der Pandemie seine Macht dazu nutzte, kritische Ärzte und Wissenschafter zu diskreditieren und den Regierungskurs zu stützen.

SRF informierte kaum oder nicht über die «Twitter Files», was für Kritik sorgte. Die UBI zeigte sich in ihrem kürzlich veröffentlichten Entscheid zwar «erstaunt», dass SRF nicht über die «Twitter Files» berichtet habe, zumal diese ein breites Echo ausgelöst hätten. Dennoch verzichtete die Instanz auf eine Rüge: Die fehlende Berichterstattung über die «Twitter Files» könne man nicht als unausgewogen bezeichnen. Eine Unausgewogenheit liege nämlich nur dann vor, wenn einseitig über ein Thema informiert werde. Anders gesagt: Wenn SRF relevante Themen ausser acht lässt, kann man ihm auch keine Unausgewogenheit vorwerfen.

Quelle: https://www.nzz.ch/schweiz/srg-beitrag-vor-covid-abstimmung-hat-meinungsvielfalt-verletzt-ld.1757135

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Elon Musk Posts Vaccine 'Dis Information' to Clap Back at Threat by EU Censors

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-1 #1 Jan Šinagl 2023-10-01 14:05
Ringier in Offensive

www.bernerzeitung.ch/.../

Wer auf Blick.ch surft, wird dort künftig mehr Wirtschaftsrech erchen der «Handelszeitung » finden, Enthüllungen des «Beobachters», aber auch Homestorys der «Schweizer Illustrierten». Grund dafür ist eine der grössten Medien-Transakt ionen der letzten Jahre: Das Medienhaus Ringier, das den «Blick» herausgibt, kauft vom deutschen Konzern Axel Springer alle Anteile des gemeinsamen Unternehmens Rasch («Ringier Axel Springer Schweiz») auf.

Das heisst: Ringier wird künftig ein Portfolio von rund 20 bekannten Zeitschriften allein kontrollieren. Dazu gehören der «Beobachter», die «Handelszeitung », die «Bilanz», «Tele», «Landliebe», die «Glückspost» oder eben die «Schweizer Illustrierte». Dies gab Ringier-CEO Marc Walder am Mittwoch vor den Medien bekannt. Damit trennen sich in der Schweiz die Wege der beiden Medienhäuser; in Polen werden sie weiterhin zusammenarbeiten.

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